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Sachlage zur Lohnpfändung hat sich verändert. Was wäre zu tun?

Dies ist eine Diskussion zu Sachlage zur Lohnpfändung hat sich verändert. Was wäre zu tun? innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 28.10.2010, 08:58
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Post Sachlage zur Lohnpfändung hat sich verändert. Was wäre zu tun?

Hallo und guten Morgen,

ich hätte mal eine Frage bezüglich Änderungen bei der Lohnpfändung. Nehmen wir folgenden Fall mal an:

Ehepaar A hat durch einen hauskauf vor 20 Jahren Schulden. Beide waren zu diesem zeitpunkt Vollbeschäftigt. Dann wurde das Haus versteigert und es liegen Lohnpfändungen vor. Diese laufen bei beiden auch jahrelang ohne weitere Probleme.

Doch wie das im laufe von 20 Jahren ist, ergeben sich änderungen. Herr A ist arbeitslos geworden, bekam auch 2 Jahre ALG I. Doch jetzt steht ihm kein Hartz 4 zu. Frau A ist noch vollverdienerin mit einer Lohnpfändung ohne unterhaltspflichtige Personen.

Sie ist doch jetzt unterhaltspflichtig ihrem Mann gegenüber oder? Somit müsste doch theoretisch der Lohnpfändungsbeitrag geändert werden. An wen muss sie sich wenden, wenn das Amtsgericht sagt: Nein, das läuft einfach so weiter?

Sowas kann das Gericht doch nicht ohne eine erneute Prüfung sagen oder? Immerhin wäre das ja Geld was ggf. dem Mann als Unterhalt zustehen würde? Oder steht ihm gar kein Unterhalt zu, weil sie noch verheiratet sind? Aber der Mann bekommt ja überhaupt kein Geld?

Wie sehe da die Gesetze aus? Was könnte man tun?

LG
Skira
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