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Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen im Insolvenzfall

Dies ist eine Diskussion zu Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen im Insolvenzfall innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 04.08.2010, 18:26
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Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen im Insolvenzfall

Fall

* Mietvertrag mit Herrn A und Freundin B am 01.01.2009 geschlossen
* Zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von Insolvenzantrag des Herrn A
* (Regel-)Insolvenzverfahren, wird am 01.02.2009 eröffnet, Antrag des Schuldners vom 01.01.2009
* Die monatliche Mietzahlung erfolgt laut Kontogutschrift durch Freundin B mit dem Betreff „monatliche Miete A/B
* Die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen ergeben ein Guthaben das verrechnet werden soll

Fragen

1. Wie kann / muss die Verrechnung des Guthabens mit schuldbefreiende Wirkung erfolgen?
* Rücküberweisung an A/B (auf Konto von beiden oder nur A oder nur B)
* Scheckbeilage zur Nebenkostenabrechnung
* Verrechnung mit künftigen Zahlungen bzw. deren Senkung (Miete einschließlich Nebenkostenvorauszahlungen oder nur Nebenkostenvorauszahlungen)
2. Muss das Schreiben an die Mieter und / oder den Insolvenzverwalter gerichtet werden?
3. Können künftige Nebenkostenvorauszahlungen einfach durch Mitteilung an die Mieter gesenkt werden oder muss Insolvenzverwalter beteiligt sein?
4. Muss Mietvertrag nachträglich genehmigt werden?
5. Was ist sonst noch bei dem Mietverhältnis zu beachten?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2010, 13:11
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AW: Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen im Insolvenzfall

Hallo,
Danke für die Beantwortung. Aber mit dem Teil 2 und 3 kann ich wenig anfangen. Steht der nicht auch im Wiederspruch zu 1?
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Stichworte
miete, nebenkostenabrechnung, nebenkostenvorauszahlung, rückzahlung

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