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Rückzahlung?

Dies ist eine Diskussion zu Rückzahlung? innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 06.11.2010, 00:39
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Rückzahlung?

Hi,

angenommen ein Mitarbeiter leiht seiner Firma Geld. Bedingung dafür ist weiterführung seines Arbeitsverhältnisses.
Der Arbeitgeber kündigt ihn nach einer gewissen Zeit. Arbeitnehmer verlangt Geld zurück, bekommt es auch.
Kurz darauf meldet der Arbeitgeber Insolvenz an.
Kann der Insolvenzverwalter das zurückgezahlte DArlehen zurück verlangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.11.2010, 16:07
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AW: Rückzahlung?

Der Verwalter müsste dem Arbeitnehmer nachweisen, dass dieser von der zahlungsunfähigkeit wusste. FAlls das Darlehen länger als 3 Monate vor der Insolvenzatragsstellung zurück gezahlt wurde, wird die Beweislast auch noch größer für den Verwalter. Hier sind §§ 130, 133 InsO zu beachten.
Generell setzen die Gerichte bei Rückgewähransprüchen von GEhaltszahlungen an Mitarbeiter den Inso-Verwaltern sehr hohe Schranken. Es geht zwar vorliegend um keine GEhaltszahlung, aber vielleicht würde es ein Richter ähnlich sehen.
Meine Aussagen machen aber nur Sinn, wenn es sich wirklich "nur" um einen Mitarbeiter handelt und um keinen GEsellschafter.
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