Dies ist eine Diskussion zu Rückforderung von Zahlungen durch Insolvenzverwalter innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Rückforderung von Zahlungen durch Insolvenzverwalter |
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| AW: Rückforderung von Zahlungen durch Insolvenzverwalter Und was ist, wenn der Gläubiger selbst in Zahlungsschwierigkeiten ist und dies auch belegen kann und für ihn eine Rückzahlung nicht möglich ist? Die Anfechtung nach u. g. § ist ja nur möglich, wenn man bei Zahlungseingang von den Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners wußte! Das ist aber doch ein Blödsinn, denn schon bei Versendung eines gerichtlichen Mahnbescheides ist ja wohl klar, dass die betreffende Person in Zahlungsschwierigkeiten ist, sonst würde sie ja schließlich bezahlen! Das hieße ja, dass man als Lieferanten NIE Zahlungen des Kunden annehmen darf wenn dieser sich im gerichtlichen Mahnverfahren befindet! Wo bleibt denn da der Schutz des Lieferanten??? . |
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| AW: Rückforderung von Zahlungen durch Insolvenzverwalter Nehmen wir aber mal an der Gläubiger hat das Geld wirklich nicht und muss durch die Rückforderung evtl. sogar selbst Insovenz anmelden, was ist dann?? Noch eine Frage: Es müssen doch eigentlich ALLE Gläubiger einer Insolvenz zustimmen, oder kann einer das Ganze kippen?? Natürlich ist dieses Gesetz zum Schutz der Gläubiger, aber befriedigt werden ja wohl erst einmal die Banken und die Sozialversicherungen und dann ist meistens eh nix mehr übrig, sonst hätte der Schuldner ja gar keine Insolvenz beantragen müssen! |
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| AW: Rückforderung von Zahlungen durch Insolvenzverwalter Unsere Gesetze sehen also wirklich so aus, dass eine Firma selbst Insolvenz anmelden muss, wenn sie GELD, für welches sie auch eine Leistung erbracht hat und für diese Leistung bereits die Unkosten vorausgelegt hat, respektive total drauf gezahlt hat bei diesem Auftrag, nicht zurückzahlen kann???????? Ich kann das nicht glauben, wenn das stimmt, sollte man sich so schnell wie möglich von diesem Land verabschieden! |
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| AW: Rückforderung von Zahlungen durch Insolvenzverwalter Zitat:
Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass "Geschäftsleute" schon selbst Insolvenz anmelden mussten, weil sie durch uneinbringliche Aussenstände selbst in finanzielle Not gerieten! Es ging mir ja auch hauptsächlich darum, dass man noch bestraft wird, wenn man seine Forderungen eintreibt und der Schuldner dann in Insolvenz geht! Am Besten ist es also, wenn man als Lieferant den säumigen Zahler einfach in Ruhe lässt und erst gar nicht mit einem Mahnbescheid kommt, wenn man erhaltene Zahlungen bei Insolvenz eh wieder zurückführen muss, kann man sich die Kosten für den Anwalt auch gleich sparen! Selbst Insolvenzanwälte sind der Meinung, dass hier im dt. Insolvenzgesetz gravierende Lücken vorhanden sind! |
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