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Rückdeckungsversicherung - Wahlrecht?

Dies ist eine Diskussion zu Rückdeckungsversicherung - Wahlrecht? innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 28.02.2011, 15:59
Boardneuling
 
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Rückdeckungsversicherung - Wahlrecht?

Ich wäre für Hilfe bei folgendem fiktiven Sachverhalt dankbar.

Antragsteller A ist Geschäftsführer der Schuldnerin B. Es wird eine Grundversorgungszusage geschlossen, die dem A beginnend mit seinem 65. Geburtstag eine monatliche Zuwendung verspricht. Zur Absicherung jener wird eine Lebensversicherung auf A zwischen B und der Versicherungsgesellschaft V geschlossen. Diese Rückdeckungsversicherung ist an den A verpfändet worden.

Dann wird das Dienstverhältnis einvernehmlich beendet.

Als die B insolvent wird kündigt der Antragsgegner die Lebensversicherung und die V hat den sich aus der abgeschlossenen Lebensversicherung ergebenden Rückkaufswert an den Antragsgegner ausgekehrt.

Mittlerweile ist A 65 und erhält seine monatliche Zuwendung.

Der Antragsteller A möchte nun wissen, ob es möglich ist, dass dieser keine monatlichen Beträge vom Antragsgegner mehr ausgezahlt bekommt, sondern dass der gesamte Rückkaufswert der Versicherung gemäß §51 InsO an diesen ausgesondert wird.
Hat A ein Wahlrecht zwischen der monatlichen Stückelung und der einmaligen Auszahlung?
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