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Restschuldbefreiuung versagt

Dies ist eine Diskussion zu Restschuldbefreiuung versagt innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 06.04.2010, 12:27
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Restschuldbefreiuung versagt

Gehen wir davon aus, dass beim Schuldner A auf Grund eines Gläubigerantrages ein Insolvenzverfahren im Jahr 2007 eröffnet wurde und in Rahmen dieses Verfahrens die Restschuldbefreiuung wegen einem zu spät abgegebenen Antrages versagt wurde. Der Bescheid hierzu wurde jedoch erst nach 2,5 Jahren nach dem Einreichen des Antrages dem Schulder zugestellt; einen Monat vor der Aufhebung des 1. Insolvenzverfahrens.

Um die Restschuldbefreiuung erneut beantragen zu können, hat Schulder A einen erneuten Insolvenzantrag beim Amtsgericht G eingereicht. Dies wird jedoch vom Amtgericht G nach einer neuen Entscheidung des BGH zurückgewiesen mit der Begründung, dass die Sperrfrist von drei Jahren noch nicht überschritten wäre. (IX ZB 174/ 09 vom 21.01.10)

Ab welchem Termin gilt diese 3- Jahres- Frist?
Ab dem Termin der Eröffnung des 1. Insolvenzverfahrens, oder ab dem Datum des Beschlusses zur Versagung der Restschuldbefreiuung?

Kann der Schulder A irgendetwas wegen der zu spät (?) erfassten Beschlusses zur Versagung der Restschuldbefreiuung tun, bei einem aufgehobenen 1. Insolvenzverfahren?

Was kann der Schulder A in dieser Situation tun?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 10:03
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AW: Restschuldbefreiuung versagt

Ab welchem Termin wird diese 3- Jahresfrist gerechnet? Ab dem Eröffnungstermin des 1. Insolvenzverfahrens, oder ab dem Beschluß der Zurückweisung der Restschuldbefreiung?
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