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Restschuldbefreiung

Dies ist eine Diskussion zu Restschuldbefreiung innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 27.12.2010, 16:00
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Restschuldbefreiung

Hallo!

Person A hat von 7 Jahren einen Ausbildungsvertrag mit Person B abgeschlossen. Ein Jahr später ging Person B in Insolvenz.
Person A hatte offene Forderungen aus dem Ausbildungsverhältnis von etwa 1600€. Diese wurden vom Insolvenzverwalter abgewiesen mit der Begründung, dass die Forderungen Schätzungen enthielten (was nicht der Fall war, zumindest nach Ansicht von Person A).
Da sich A zu diesem Zeitpunkt keinen Anwalt leisten konnte, musste er wohl oder übel auf weitere Schritte verzichten.

Nun hat A vom Amtsgericht eine Mitteilung erhalten, dass die Wohlverhaltenszeit abgelaufen sei. Und A die Restschuldbefreiung von B versagen könne.
A kann hiermit nur wenig anfangen.
Lohnt sich dies für A? Besteht eine Chance das A die noch ausstehenden Forderungen zurück erhält obwohl er damals auf weitere Schritte verzichtete? (Laut damaligen Schreiben werden bestrittene Forderungen nicht ins Verteilungsverzeichnis aufgenommen, was auch immer das heißt)
Oder hat A am Ende nur mehr Ärger am Hals den Forderungen hinterher zu rennen als dann am Ende dabei raus kommt.

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 08.01.2011, 14:21
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AW: Restschuldbefreiung

Wenn ich das richtig verstehe, dann wurde die Forderung von A nicht im Insolvenzverfahren festgestellt. Dann hat garnichts davon, wenn er Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen will.
Zudem müsste A auch Gründe vorbringen, warum die Restschuldbefreiung versagt werden soll, siehe § 295 InsO.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2011, 19:13
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AW: Restschuldbefreiung

So sehe ich dies mittlerweile auch.
A muss Gründe vorbringen warum die Restschuldbefreiung versagt werden soll, dies kann er aber nicht.

Danke!
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