Dies ist eine Diskussion zu Rechte des Insolvenzverwalters innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Rechte des Insolvenzverwalters angenommen Person A hat Angst in eine Privatinso zu gehen weil ihr die Rechte eines Treuhänders unheimlich sind. Person A hat gehört, dass ein Treuhänder das Recht hat private Verträge wie -Versicherungen (Haftpflicht/Rechtschutz/Unfall/Krankenzusatz) -Handy -Telefon und andere, die man später nicht mehr bekommt. einfach zu kündigen, obwohl Person A diese aus Ihrem pfändungsfreien Einkommen bezahlen kann und es dem Gläubiger nichts bringt. Und dass der Treuhänder Lastschriften wie Miete, einfach zurückgehen lässt (alles der letzten 6 Wochen) und man dadurch grosse Probleme bekommen kann weil man neue Gläubiger hat, diese aber wegen Gläubigerbevorteilung nicht nachbezahlen darf. Person A hat Angst, dass sich der TA, ohne dass es den Gläubigern nutzt, extrem tief in das Leben drängt. Stimmt dies. Gruss Leigh44 |
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| AW: Rechte des Insolvenzverwalters Treuhänder müssen die Erfüllung der Verträge ablehnen, da sonst die Insolvenzmasse für die Kosten nach Verfahrenseröffnung aufkommen würde. Aber Treuhänder können dann in das Schreiben an den Vertragspartner reinschreiben, dass der Vertrag einfach mit dem Schuldner weitergeführt werden können und dass die Beiträge von seinem pfändungsfreien Vermögen beglichen werden können. Der Treujänder kann seit geraumer Zeit nur diese Lastschriften zurück buchen lassen, die nicht schon öfter aggebucht worden sind. Falls also ein Vertragspartner schon über dreimal jeden Monat einen bestimmten Betrag erhalten hat, so kann der TReuhänder diese Beträge nicht zurück fordern. Die meisten Treuhänder haben weder die Zeit und die Muße sich allzu stark in ein anderes Leben einzumischen, sie machen meist nur das was sie müssen um die Insolvenzmasse zu schützen.
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