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Ratenzahlung

Dies ist eine Diskussion zu Ratenzahlung innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 28.06.2010, 20:29
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Ratenzahlung

Gegen einen Schuldner, nennen wir ihn Herrn X, wurde ein Titel erwirkt. Der Gläubiger will nun den Gesamtbetrag auf einmal, dem Schuldner ist dies zu leisten nicht möglich. Es würde ihn in die Insolvenz treiben. Deshalb bittet er den Gläubiger um Ratenzahlung. Der Gläubiger lehnt jedoch ab.

Gibt es eine gesetzliche Möglichkeit, dass der Schuldner doch eine Ratenzahlung verlangen kann?

Danke für Eure Antwort
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  #2 (permalink)  
Alt 28.06.2010, 21:29
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AW: Ratenzahlung

Nein, eher im Gegenteil: § 266 BGB
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insolvenz, ratenzahlung

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