Dies ist eine Diskussion zu Ratenvertrag eingegangen trotz Privatinsolvent innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Ratenvertrag eingegangen trotz Privatinsolvent Was kann B tun, wenn die Ratenzahlungen plötzlich ausbleiben? Kann B Ärger mit den anderen Gläubigern bekommen, nachdem A bereits einige Raten bezahlt hat? |
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| AW: Ratenvertrag eingegangen trotz Privatinsolvent Zitat:
Oder man könnte doch Anzeige erstatten, da A einen Ratenkredit trotz Privatinsolvenz abgeschlossen hat. Theoretisch dürfte A gar kein Geld für einen Ratenkredit haben - das müsste doch den alten Gläubigern zustehen? |
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| AW: Ratenvertrag eingegangen trotz Privatinsolvent zu 1.: Heißt es nicht, wer den KFZ-Brief hat ist der Besitzer? zu 3.: Wenn B in der Privatinsolvenz wäre, müsste er dann das Geld, dass er für das Auto bezahlt hat, nicht an die anderen Gläubiger zahlen? Es handelt sich ja nicht um eine Investition, die mit 10 Euro monatlich zu Buche schlägt. Was wäre, wenn bereits ein paar Tausend Euro innerhalb von etwa 2 Monaten geflossen sind? |
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| AW: Ratenvertrag eingegangen trotz Privatinsolvent Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft. Der Besitz des KfZ-Briefes begründet kein Eigentum am KfZ. Er kann allerdings ein Indiz für die Eigentümerstellung sein. Für den Besitzer des KfZ spricht zunächst die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB. Ob der Besitzer des KfZ tatsächlich auch dessen Eigentümer ist, kann nur durch eine Gesamtbetrachtung aller Umstände ermittelt werden.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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