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Ratenverträge während Insolvenz

Dies ist eine Diskussion zu Ratenverträge während Insolvenz innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 26.04.2010, 19:56
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Ratenverträge während Insolvenz

Hallo ihr,

es sei Privatperson A. As Insolvenzverfahren wurde Oktober 2008 eröffnet, ist bis heute nicht beendet. Es gibt also noch keine Wohlverhaltensperiode.

Nun heißt es ja, es dürfen während des Insolvenzverfahrens keine Ratenverträge abgeschlossen werden.

Warum ist das so? Mal abgesehen von Einträgen bei div. Informationsstellen, wie SCHUFA, wodurch die meisten Anträge eh abgelehnt werden würden.

Angenommen, A sei Kundeb bei einen Anbieter, bei dem A schon langjährig Kunde ist, bei dem auch nie Zahlungsrückstände entstanden wären, dieser auch nicht in der Insolvenz erfasst wäre. Dort würde A nun einen Ratenvertrag abschließen, um ein neues Mobiltelefon über 24 Monate abzuzahlen.

Würde dieser Ratenvertrag A die Restschuldbefreiung versauen, obwohl der Vertrag geschlossen wurde und es keine Einwände seitens des Anbieters gab?

A wäre durchaus in der Lage, die geringen Raten über die Laufzeit zu leisten.


Vielen Dank und Gruß,

HoloDoc
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  #2 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 08:50
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AW: Ratenverträge während Insolvenz

Ich hätte da mal eine ergänzende Frage, weil das hier so schön rein paßt.

Was ist, wenn der Schuldner A während der Wohlverhaltensphase eine Rechnung für Dienstleistungen nicht berzahlt. Gefärdet er auch damit sein Restschuldbefreiung? Wird der Gläubiger nach Eröffnung des Verfahrens mit in die Liste aufgenommen ?
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  #3 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 18:35
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AW: Ratenverträge während Insolvenz

Zitat:
Zitat von potatoefritz
Da A noch in der Insolvenz ist, darf er nicht über sein Vermögen verfügen. Somit muss der InsOVerwalter dem Vertrag zustimmen. Im übrigen würde das Mobiltelefon zur Masse gehören und könnte durch den InsOVerwalter verwertet werden.

Weiterhin ist der Abschluss eines Ratenvertrages ohne das der Verkäufer Kenntnis über die Insolvenz des A hat, die Verwirklichung einer Insolvenzstraftat (sog. Insolvenzbetrug), was wiederum die Restschuldbefreiung ausschliesst.
Hallo,

der Verwalter hat das, damals neu gegründete, Jedermann-Konto des A seinerzeit freigegeben, der AG des A ist angewiesen, alles, was über der Pfändungsgrenze liegt, an den Verwalter zu zahlen. Da A aber nur einen Minijob hat und ergänzend ALG II bezieht, ist da nichts mit.

Wie würde A das verstehen müssen, mit dem "Nicht über sein Vermögen verfügen".

Ich würde das jetzt so verstehen, dass A für jede Lastschrift und Überweisung vorher den Insolvenzverwalter um Genehmigung bitten müsste.

Danke bisher und Gruß,
HoloDoc
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