Dies ist eine Diskussion zu Ratenverträge während Insolvenz innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Ratenverträge während Insolvenz es sei Privatperson A. As Insolvenzverfahren wurde Oktober 2008 eröffnet, ist bis heute nicht beendet. Es gibt also noch keine Wohlverhaltensperiode. Nun heißt es ja, es dürfen während des Insolvenzverfahrens keine Ratenverträge abgeschlossen werden. Warum ist das so? Mal abgesehen von Einträgen bei div. Informationsstellen, wie SCHUFA, wodurch die meisten Anträge eh abgelehnt werden würden. Angenommen, A sei Kundeb bei einen Anbieter, bei dem A schon langjährig Kunde ist, bei dem auch nie Zahlungsrückstände entstanden wären, dieser auch nicht in der Insolvenz erfasst wäre. Dort würde A nun einen Ratenvertrag abschließen, um ein neues Mobiltelefon über 24 Monate abzuzahlen. Würde dieser Ratenvertrag A die Restschuldbefreiung versauen, obwohl der Vertrag geschlossen wurde und es keine Einwände seitens des Anbieters gab? A wäre durchaus in der Lage, die geringen Raten über die Laufzeit zu leisten. Vielen Dank und Gruß, HoloDoc |
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| AW: Ratenverträge während Insolvenz Ich hätte da mal eine ergänzende Frage, weil das hier so schön rein paßt. Was ist, wenn der Schuldner A während der Wohlverhaltensphase eine Rechnung für Dienstleistungen nicht berzahlt. Gefärdet er auch damit sein Restschuldbefreiung? Wird der Gläubiger nach Eröffnung des Verfahrens mit in die Liste aufgenommen ? |
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| AW: Ratenverträge während Insolvenz Zitat:
der Verwalter hat das, damals neu gegründete, Jedermann-Konto des A seinerzeit freigegeben, der AG des A ist angewiesen, alles, was über der Pfändungsgrenze liegt, an den Verwalter zu zahlen. Da A aber nur einen Minijob hat und ergänzend ALG II bezieht, ist da nichts mit. Wie würde A das verstehen müssen, mit dem "Nicht über sein Vermögen verfügen". Ich würde das jetzt so verstehen, dass A für jede Lastschrift und Überweisung vorher den Insolvenzverwalter um Genehmigung bitten müsste. Danke bisher und Gruß, HoloDoc |
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