Dies ist eine Diskussion zu Prozessfortführung trotz Insolvenzverfahrens innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Prozessfortführung trotz Insolvenzverfahrens einmal angenommen einem Arbeitnehmer wird gekündigt. Im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens wird mit dem Arbeitgeber (GmbH) ein gerichtlicher Vergleich abgeschlossen, der im Gegenzug zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Rückgabe des Firmenwagens und der Aufgabe von noch ausstehenden Lohn- und Tantiemenansprüchen dem Arbeitnehmer eine Abfindungszahlung zusagt. Laut Formulierung im Vergleich ist der Rechtsstreit mit Durchführung und Erfüllung des Vergleichs beendet. Kurz nach der im Vergleich gesetzten Zahlungsfrist für den Arbeitnehmer meldet dieser Insolvenz an, ohne bis zu diesem Zeitpunkt Zahlungen bezüglich der Abfindung vorgenommen zu haben. Im Zuge des Insolvenzverfahrens wurde die Firma zerschlagen, die meisten Mitarbeiter haben Stellen in einer Transferfirma übernommen, einige sind arbeitslos geworden, das Firmenmaterial wurde weitestgehend versteigert. Meine eigentlich Frage: Das Kündigungsschutzverfahren welches eigentlich durch den gerichtlichen Vergleich beendet werden sollte läuft noch immer, da die Pflichten aus dem Vergleich von Seiten des mittlerweile nicht mehr existierenden Arbeitgebers (GmbH) nicht erfüllt wurden; wie lässt sich dieses Verfahren nun fortführen? Für jegliche Hilfe wäre ich sehr dankbar! T.E.S. |
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| gerichtlicher vergleich, parteiwechsel, prozessfortführung |
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