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privatinsolvenz... welches gehalt zählt ?

Dies ist eine Diskussion zu privatinsolvenz... welches gehalt zählt ? innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.11.2010, 20:40
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privatinsolvenz... welches gehalt zählt ?

hallo zusammen.

meine frage ist im "titel" nicht so schnell erklärbar.

folgende sachlage läge vor:

A will privatinsolvenz angehen , verdient aktuell ca 1700€ netto
P "ehepartner" von A hat kein einkommen bzw nur minijob.

wenn A die möglichkeit hat seine monatsarbeitsstunden von bspw 40 auf 35 zu senken und dafür anstatt 20 , 30 urlaubstage bekommt.
jetzt aber nur noch 1500€ netto verdient.

was wird vom insolvenzverwalter verlangt ? letzter lohnzettel... oder die letzten 6...?

wieviel würde A gepfändet werden wenn er mit P ein 13 jähriges kind zuhause hat ?

dazu kommt das P auch eine privatinsolvenz machen wird.

laut caritas sind so um die 1450€ unpfändbar.

würde mich über jede info freuen.

vielen dank im voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 21.11.2010, 15:52
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AW: privatinsolvenz... welches gehalt zählt ?

Hi,

zu den pfändungsfreibeträgen siehe hier:http://www.schuldnerberatung-berlin.de/pf_gre.pdf

Es kann sogar gut sein, dass wenn der Ehepartner ALG II bezieht, man auch hier unterhaltsverpflichtet ist. Bei einem 13-jährigen Kind auch jeden FAll.

Wieviel Gehaltsnachweise der Inso-Verwalter verlangt, kommt ganz auf ihn an. Generell muss der Insolvenzschuldner alles machen, damit seine Gläubiger gut da stehen. Für sie wird §290 InsO von großer Bedeutung sein. Falls Sie Fragen haben, einfach anschreiben.
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