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Privatinsolvenz und Eheschließung

Dies ist eine Diskussion zu Privatinsolvenz und Eheschließung innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 12.01.2011, 14:54
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Privatinsolvenz und Eheschließung

Fogender fiktiver Fall:

Die attraktive S hat eine Privatinsolvenz am Laufen. Nun heiratet sie den alleinstehenden R. Dieser besitzt 50 % an einer Dopelhaushälfte. Nach der Eheschließung ersteht R die andere Hälfte der DHH.

Welche Auswirkungen hat dies auf die Privatinsolvenz der S?

Der Zugewinn (die Hälfte der neu gekauften DHH) kommt ja erst im Scheidungsfall zum tragen, oder ist das anderst zu sehen?

S hat ja auch als Hausfrau Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld. Gehört dies zur Insolvenzmasse?

Danke
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Heiner
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Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 20:14
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AW: Privatinsolvenz und Eheschließung

Ich denke, dass R für die Verfahrenskosten gem. § 54 InsO der S aufkommen müsste. Mehr nicht.
S müsste nur was an die Masse abführen, wenn R wirklich sterben und S erben sollte und das wird er ja hoffentlich nicht.
Das "Taschengeld" müsste schon über dem Pfändungsfreibetrag des § 850c ZPO liegen... alles was darüber hinaus, könnte vom Verwalter gepfändet werden.
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