
09.11.2011, 19:23
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Privatinsolvenz und Betriebskostenabrechnung der WHG Evtl. bin hier hier richtiger: Mal angenommen ein Mieter befindet sich seit Juni 2011 im Insolvenzverfahren (der ganze Papierkram ist schon durch!). Im September 2011 bekommt der Mieter die Abrechnung von WWH und NK für das Betriebsjahr 11/09- 10/10 zugestellt. Es ergibt sich für den Mieter für og. Abrechnungszeitraum eine Nachzahlung.
Würde diese Nachzahlung nun in die Insolvenzmasse fallen, d.h. sie ist vom Mieter nicht zu leisten, da es sich ja um alte Kosten/Forderungen aus seiner Schuldzeit handelt oder handelt es sich um eine aktuelle, berechtigte Forderung seitens des VM?
Danke und mfG |