Dies ist eine Diskussion zu Privatinsolvenz Schrottimmobilie freigegeben innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Privatinsolvenz Schrottimmobilie freigegeben man hat das vereinfachte Privatinsolvenzverfahren beantragt. Am Insoverfahren nehmen alle aktuellen Gläubiger teil. Im Rahmen o.g. Antragsstellung will der Insolvenzverwalter das unvermietete Wohnhaus (Schrottimmobilie) als unverwertbar freigegeben. Im Grundbuch im 1. Rang steht bzgl. der immobilienfinanzierung eine Bank mit eingetr. Hypothek. Im Rang 2 - 6 stehen Sicherungshypotheken versch. anderer Gläubiger. Ein Gläubiger mit Sicherungshypothek und Stadtrechten betreibt trotz eingeleitetem Insolvenzverfahren die Zwangsversteigerung. Darf er die Zwangsversteigerung weiter betreiben, obwohl er jetzt ein Gläubiger ist, der an o.g. Insoverfahren teilnimmt? Wenn die Immobilie freigegeben ist, was passiert mit den Schulden im Grundbuch? Was kann dem Schuldner passieren, wenn er sein Haus weiterbewohnt bzw. darf er dort weiter wohnen? Können sich wenn das Haus freigegeben ist, weitere (alt) Gläubiger die am Insoverfahren teilnehmen nachträglich ins Grundbuch eintragen lassen? Bitte informiert mich! |
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