Dies ist eine Diskussion zu Privatinsolvenz in der Ehe innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Privatinsolvenz in der Ehe angenommen, jemand ist seit 08/2009 in der Privatinsolvenz und möchte sich im Sommer diesen Jahres verheiraten. Die Zukünftige hat vorher bei einem begüterten Mann in Spanien gelebt und brauchte nur die Hausfrau zu spielen. Nun ist sie seit einiger Zeit wieder hier in Deutschland und bezieht Hartz IV. Dies kann ja nicht gepfändet werden. Frage 1: Wenn sie aber arbeiten gehen würde, könnten die Gläubiger auch an ihr Geld ran, um die Schulden des zukünftigen Ehegatten zu bezahlen? Mir ist bekannt, dass die Frau grundsätzlich nicht für die Schulden des Ehemannes aufkommen muss. Nun nehmen wir aber weiter an, dass sie selber im Sommer Privatinsolvenz anmelden will, weil sie z.B. alte Zinsschulden bei einer Bank hat. Nun meine Frage 2: Wenn die zwei heiraten und sie geht dann sechs Jahre in die Insolvenz, dann ist sie im Sommer 2016 schuldenfrei. Seine endet jedoch im Sommer 2015. Muss der Ehegatte dann das eine Jahr noch für ihre Schulden aufkommen, weil sie ja erst nach der Heirat die Privatinsolvenz beantragt hat und wäre es dann sinnvoller Gütertrennung zu vereinbaren? Frdl. Grüße!! |
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