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Privatinsolvenz aufgrund von Mindestkindesunterhalt!?

Dies ist eine Diskussion zu Privatinsolvenz aufgrund von Mindestkindesunterhalt!? innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 14:05
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Question Privatinsolvenz aufgrund von Mindestkindesunterhalt!?

Hallo zusammen,

Kindesvater (KV) hat bzgl. PI und Mindestkindesunterhalt ein paar Fragen, da KV in die Privatinsolvenz gehen muss, wenn KV KU, in der Höhe zahlen muss, die zzt. der RA der KM von KV verlangt.

KV kommt grad so über die Runden und wenn KV dann noch KU zahlen muss, dann siehts düster aus.

Lt. http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...89&pos=0&anz=1 kann KV in die PI gezwungen werden, wenn Mindestkindesunterhalt nicht gezahlt werden kann.

In welcher Höhe muss KV denn dann KU bezahlen, wenn KV ja offiziell pleite ist?

Was ist sonst noch so bei diesem Thema zu beachten?

Kindesmutter (KM) hat mit KV ja einen Kredit zusammen aufgenommen. Also eine Kreditsumme über einen Kreditvertrag mit beiden Unterschriften.

Da die letzten Monate nur immer KV jeweils die Hälfte der monatlichen Raten gezahlt hat, wurde KM und KV die Geschäftsverbindung gekündigt.

D. h., die Restkreditsumme wird eigentlich in einer Summe fällig.

Aber ... KV hat mit der Bank mündlich vereinbaren können, dass KV weiterhin, die monatliche Ratenhälfte bezahlt, weil KV auch nicht mehr bezahlen kann. Die schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung erhält KV im Laufe der nächsten Woche.

Aber ... die KM hat der Bank ein Vergleichsangebot unterbreitet. 0 € i. R. d. Insolvenzordnung. Die Bank war damit natürlich nicht einverstanden und über die hat KV erfahren, dass die KM in die Privatinsolvenz gehen möchte, welches ihr auch relativ leicht gelingen wird - als alleinerziehende AlG II-Empfängerin mit zwei Kindern und nur dem einen Gläubiger, nämlich der Bank.

D. h., wenn KM die PI durch hat, ist spätestens dann nichts mehr bei ihr zu holen! Und ... ihre Hälfte, d. h., die komplette Restsumme müsste KV i. R. d. Gesamtschuldnerschaft bezahlen, da die Bank die beiden bzgl. des gemeinsamen Kreditvertrages nicht trennen möchte. Die einzige Chance wäre evtl., was dann von der Bank geprüft würde, wenn KV genau die Hälfte in einer Summe zahlen könnte, dann würden die KV evtl. aus dem Kredtivertrag streichen. KV wär dann also raus und hätte nichts mehr damit zu tun! Nur ... woher einen weiteren Kredit - ohne Schufa - bekommen? Für einen bei der Hausbank, müsste KV unbefristet angestellt sein, was KV leider noch nicht ist. Und von privat kann und würde KV auch nicht 5600 € leihen wollen!

Welche Konsequenzen könnte das für KV haben?

Zum einen steht der Anhörungstermin bzgl. Kindesunterhaltsverfahren noch aus, KV weiß also nicht, was KV rückwirkend monatlich ab November 2009 bezahlen muss und KV kann natürlich noch nicht wissen, ob KM die PI letztlich will und bekommt. Nur wenn, dann ist KV noch mehr am .rsch! Spätestens dann, vllt sogar schon, wenn abschließend feststeht, was KV monatlich an KU zahlen muss, muss KV auch in die PI gehen. Bis dahin hofft KV dann aber, dass die Wohlverhaltensphase von sechs auf drei Jahre verkürzt wurde!

Was würdet ihr tun, dem KV raten ...?

Vllt habt ihr Adressen aus der Nähe (34... Kassel) des KV, die dem KV weiterhelfen können?!

Vielen Dank.

Gruß

MM

Hilfe! Bank kündigt Geschäftsverbindung! Restkredit offen!
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  #2 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 14:14
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AW: Privatinsolvenz aufgrund von Mindestkindesunterhalt!?

Wie alt ist das Kind? Möglicherweise kommt hier Unterhaltsvorschuss seitens des Jugendamtes in Betracht.

Und noch eine wichtige Info fehlt: Wie hoch sind die Nettoeinkünfte des KV?
Ihm verbleiben (lt. FamRecht) 900 Eur Selbstbehalt.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 14:23
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AW: Privatinsolvenz aufgrund von Mindestkindesunterhalt!?

Trennung von KV und KM war in 04/08. Da war das Kind zehn Monate alt.

Jetzt ist das Kind 34 Monate alt.

KV war seitens der Kindesunterhaltsberechungen vom Jugendamt (JA) immer befreit, da KV entweder zu wenig verdient hat oder (unverschuldet) arbeitslos war bzw. geworden ist. KM hat in dieser ganzen Zeit also UVG erhalten.

I. R. d. Umgangsverfahrens, welches KV gegen KM bzw. für das Kind beantragt hat, wurde der RA von KM auch bzgl. KU beauftragt.

KV hat nach der letzten Arbeitslosigkeit seit 11/09 wieder einen Job. Zzt. befristet bis einschließlich 03/11. Ab diesem Monat wird UVG zurückgefordert und darüber hinaus KU!

KV verdient zzt. mind. 1600 br und ca. 1135 nt. Je nach Überstunden! Heißt also, bei einem Selbstbehalt von 900 €, dass KV 235 KU bezahlen muss, egal, wie viel er an monatlichen Fixkosten zu zahlen hat!?
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Alt 11.04.2010, 14:25
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AW: Privatinsolvenz aufgrund von Mindestkindesunterhalt!?

Zitat:
Zitat von massimassa
Heißt also, bei einem Selbstbehalt von 900 €, dass KV 235 KU bezahlen muss, egal, wie viel er an monatlichen Fixkosten zu zahlen hat!?
Das Nettoeinkommen wird um 5% bereinigt, der Rest ist dann an KU zu zahlen.
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