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Private Insolvenz, Hausbesitz, Niesbrauch

Dies ist eine Diskussion zu Private Insolvenz, Hausbesitz, Niesbrauch innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 03.08.2010, 22:11
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Private Insolvenz, Hausbesitz, Niesbrauch

Hallo Forum,
neue Aufgabe für Meinungen zu theoretischen und vertrackten Insolvenzabläufen:

Die Geschwister Person A und Person B sind Erben eines Hauses und bekommen ein Haus (angenommener Verkehrswert 180.000 €) als gemeinsame Grundbesitzer von (geschiedenen) Vater überschrieben, dieser läßt sich jedoch einen lebenslangen Niesbrauch eintragen.

Vater wird Pflegefall und Haus wird vermietet - Miete dient der Bezahlung des Pflegeheimes.

Auf das Haus nimmt Person A einen (noch im Grundbuch eingetragegen) Kredit über 60.000 € auf, welcher von Bank A gewährt wird und zahlt diesen monatlich auf 12 Jahre ab.

Nach ca. einem Jahr muss Person A eine gesamtschuldnerische Bürgschaft über 120.000 € bei Bank B begleichen. Dies ist nicht möglich, weswegen der Weg in eine gerichtliche Klage von Bank B und als Ausweg die Insolvenz die einzige Alternative ist.

Nun die Fragen:

1. Kann Bank B einen Anspruch auf den verbliebenen Besitz von ~ 30.000 € am Haus durch den insolventen Besitzer A anmelden (VErkehrswert 180.000 €, geteilt durch zwei Besitzer => 90.000 € pro Person) und müßte das Haus TROTZ NIesbrauch dann Zwangsversteigert werden, obwohl nur ein kleiner Wert des Hauses dann an die Bank B fallen würde?

2. Kann die Bank A ihre Grundschuld von 60.000 € auf das Haus trotz des Niesbrauches "ziehen" und eine Zwangsversteigerung anordnen (Falls Person B die Grundschuld nicht einlösen kann)

3. Können beide Banken "über den Kopf" von PErson B und den Niesbrauch mit dem Haus "machen, was sie wollen" oder welche Unannehmlichkeiten könnten Person B drohen

4. Sollte Person A überhaupt insolvenz anmelden, oder bei einem Gehalt von 3500,- € im Monat andere Möglichkeiten versuchen - wenn ja welche (Thema Vergleich, Ratenzahlung etc.) oder ist die private Insolvenz der praktikablere Weg

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen von fachlich Kompetenter Seite...
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Stichworte
gesamtschuldnerische bürgschaft, grundschuld, insolvenz, niesbrauch

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