Dies ist eine Diskussion zu PKH bei Insolvenzantrag GEGEN eine GmbH innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| PKH bei Insolvenzantrag GEGEN eine GmbH Nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an: Firma XYZ GmbH hat seit April keine Gehälter mehr gezahlt. Seit etwa 2 Wochen wurde der Geschäftsführer gewechselt, mit Sitz im Ausland (sagen wir mal in Italien). Firmensitz ist nach wie vor in Deutschland. Jedoch ist in dieser Firma niemand mehr, die Hallen stehen leer. Den neuen Geschäftsführer kennt niemand und weiß auch keiner, wie man ihn erreichen kann. Es ist noch kein Insolvenzantrag gestellt worden. Nun meine Frage: Da ja auch Arbeitnehmer einen Insolvenzantrag gegen Ihre Firma stellen können (sind ja Gläubiger), diese aber ja keine Gehälter mehr bekommen haben, möchte einer PKH (Prozesskostenhilfe) für diesen Insolvenzantrag beantragen. Ist dies möglich? Gibt es PKH für Insolvenzantrage (keine Privatinsolvenz!!!)? Viel Spaß beim Fachsimpeln. |
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| AW: PKH bei Insolvenzantrag GEGEN eine GmbH BGH, Beschluß vom 8. Juli 2004 - IX ZB 565/02 Leitsatz des Gerichts: InsO § 4; ZPO §§ 114, 115, 121 Abs. 1 und 2 a) Im Insolvenzverfahren ist es regelmäßig nur dann erforderlich, dem Gläubiger im Wege der Prozeßkostenhilfe einen Rechtsanwalt beizuordnen, wenn eine wirtschaftlich denkende vermögende Partei vernünftigerweise einen Rechtsanwalt beauftragen würde. b) Grundsätzlich ist für jeden Verfahrensabschnitt, der besondere Kosten verursacht, zu prüfen, ob die Beiordnung erforderlich ist. __________________________________________________ __________ Die Arbeitnehmer der XYZ GmbH müssten erst einen Antrag auf PKH losschicken. Vlt. auch erstmal bei der KK nachfragen ob Beiträge ausstehen, die sind normalerweise recht zügig in der Beantragung der InsO.
__________________ Via lignissima melior quam nulla (Friedrich Gottlob Nagelmann) Und das Recht wird in der Wüste wohnen und Gerechtigkeit auf dem fruchtbaren Lande (Jesaja 32:15) |
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| AW: PKH bei Insolvenzantrag GEGEN eine GmbH Ich würde an Deiner Stelle zum Arbeitsamt, oder jetzt Agentur für Arbeit gehen. Diese stellen Insolvensgeld und werden die GmbH schon lequidieren.
__________________ Viele Grüße Jens Düssel Versicherungskaufmann IHK - freier Versicherungsmakler - **** Ich bin kein Jurist, ich mache keine Rechtsberatung, ich gebe hier lediglich gut gemeinte Ratschläge von Privat !!!! **** Sämtliche Antworten erfolgen ohne Gewähr. Sollten sich Fehler in die Antwort eingeschlichen haben, so bitte ich um einen freundlichen Hinweis! **** Eine Haftung meinerseits ist ausgeschlossen. **** |
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