Dies ist eine Diskussion zu Pflichten des Insolvenzverwalters / Schuldner innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Pflichten des Insolvenzverwalters / Schuldner Der Schuldner hat u.a. eine Auflage der Staatsanwaltschaft zum 1. eines Monats Kindesunterhalt in einer bestimmen Höhe zu leisten. Diese Auflage erfolgte aufgrund eines Titels des Jugendamtes. Die Auflage wird jedoch nur zum Teil erfüllt. Der Kindesunterhalt wird zwar seit Eröffnung der Privatinsolvenz geleistet, aber nicht pünktlich. Des Weiteren verbrachte der Schuldner einen Sommerurlaub in Ägypten mit seinem Kind. Angeblich wurde dieser Urlaub vom Vater des Schuldners bezahlt. In wie fern ist der Insolvenzverwalter dafür zuständig, dass zum Einen o.g. Auflage eingehalten wird (der Schuldner ist offensichtlich nicht in der Lage dazu), und zum Anderen, dass der Schuldner sich hier nicht auf Kosten der Gläubiger einen derartigen Urlaub gönnt? Vielen Dank! |
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| AW: Pflichten des Insolvenzverwalters / Schuldner Gar nicht, der Treuhänder ist nämlich nicht sein Betreuer. Solange der Schuldner seinen Urlaub aus seinem pfändungsfreien Teil finanziert, sehe ich keine Gläubigerbenachteiligung. Gruß |
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