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Pfändungsbetrag

Dies ist eine Diskussion zu Pfändungsbetrag innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 03:36
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Pfändungsbetrag

Hallo,
ich habe 2 fragen.

Kann bei A mehr gepfändet werden als in der Pfändungstabelle ausgewiesen ist (Unterhaltsansprüche liegen nicht vor), oder ist der Wert in der Pfändungstabelle wirklich der absolut maximale pfändbare Wert? Oder kann ein Richter bestimmen, wir pfänden mehr als in der Tabelle ausgewiesen ist.

Frage 2

A und B sind verheiratet. A macht eine Ausbildung und verdient 740 EUR. B ist erwerbsunfähig und weil B mal einen guten Job hatte bekommt sie 1350 EUR gesetzliche EU Rente und 1250 private BU Rente (eigentlich nur bedingt pfändbar???). Vergessen wir dass diese Renten brutto sind. Wären sie netto, wie hoch wäre der prändbare Betrag dieser Familie?

Vielen Dank
Leigh44
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2012, 17:52
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AW: Pfändungsbetrag

Darf die Frage bei dieser Fragestellung nicht beantwortet werden?
Gerade auf Punkt 1 wäre mir eine Antwort sehr wichtig, kann jemand mehr pfänden als in der Tabelle ausgewiesen?
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  #3 (permalink)  
Alt 19.02.2012, 14:33
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AW: Pfändungsbetrag

1) Generell nicht. Wer ist der Gläubiger? Welchen Grund hätte der Richter das zu machen?

2) Antwort kommt morgen
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  #4 (permalink)  
Alt 20.02.2012, 21:29
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AW: Pfändungsbetrag

2.) Das müssten zusammen veranlagt werden. Im Zwangsvollstreckungsforum musste man das beantworten können.
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