Dies ist eine Diskussion zu Pfändung ausbezahlter Urlaub innerhalb des Forums Insolvenzrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Pfändung ausbezahlter Urlaub Er arbeitet jeden Tag 10-11 Stunden - 7 Tage die Woche.Alles über 1028 Euro netto führt er an den Insolvenzverwalter ab. Nach 3 Monaten kündigt Herr A fristgericht mit einer im Vertrag festgelegten Kündigungsfrist von 7 Tagen. Für die 3 Monate hatte er einen Urlaubsanspruch von 21 Tagen welche die Firma ihm auf einmal auszahlt und bei der letzten Lohnabrechnung einfach mit zum Lohn überweist. Nun soll Herr A fast alles, weil er weit über dem Pfändungssatz lag an den Insolvenzverwalter abführen. Herr A hatte weder die Möglichkeit sich Urlaub zu nehmen, noch den Urlaub sich nicht auszahlen zu lassen. Wie ist die rechtliche Lage? |
| |||
| AW: Pfändung ausbezahlter Urlaub Tja, viele die etwas wissen, scheint es in diesem Forum nicht zu geben... Man(n) betrachte sich die Antworten auf alle Beiträge...tz,tz |
| |||
| AW: Pfändung ausbezahlter Urlaub Zitat:
Zur Sache: Grundsätzlich ist gemäß § 850a Ziff. 3 ZPO Urlaubsgeld nicht pfändbar, jedoch darf die Summe des ausgezahlten Betrages das übliche Maß (im Regelfall ein Monatsgehalt) nicht übersteigen. Als Richtwert hierfür gelten etwaig auch tarifvertragliche Regelungen oder es orientiert sich das Maß an Urlaubsgeldzahlungen vergleichbarer Arbeitsstätten. Eine Abgeltung nicht beanspruchten Urlaubs ist ebenfalls unpfändbar. Hingegen ist zu beachten, dass Urlaubsentgelt (Entgelt welches der Arbeitnehmer während des Urlaubs erhält) den allgemeinen Regelungen der Lohnpfändung unterliegt und somit im Gegensatz des zum Lohn einmalig zusätzlich gezahlten Urlaubsgeldes pfändbar ist. Allgemein hat nach Bewirkung der Pfändung der nach Arbeitgeber als Drittschuldner (vgl. §§ 828 ff. ZPO) den pfändbaren Einkommensteil zu berechnen, einzubehalten, sowie anschließend den verbleibenden und folglich unter der Maßgabe des § 850e ZPO (Berechnung pfändbaren Arbeitseinkommens) und Beachtung der Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO den pfändbaren Nettobetrag an den Gläubiger auszukehren. Gegen eine vermutet unrechtmäßige Pfändung stünde dem Schuldner A im Übrigen der vollstreckungsrechtliche Rechtsbehelf der Einrede gemäß § 766 ZPO zur Verfügung. Hinsichtlich der Insolvenz: Mit Ausnahme von Unterhalts- und Schadensersatzansprüchen aus vorsätzlich unerlaubten Handeln (vgl. §§ 850d, 850f II ZPO) sind Lohnpfändungen gegen den sich in der Insolvenz befindlichen Schuldner wegen des im § 89 InsO verankerten Vollstreckungsverbots unzulässig. § 114 f. InsO ist zu beachten. Neuschulden (sog. "Nachinsolvenzforderungen") hingegen können im Zuge der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden - über den Sinn einer Zwangsvollstreckung bei derartigem Sachstand kann man geteilter Meinung sein. Anzunehmen ist ergebisbetrachtet im Fall des A, dass unter Berücksichtigung dahingehend vorherrschender Umstände die diesbezügliche Vorgehensweise vom Insolvenzverwalter gewählt wurde. Daher sollte sich A umgehend mit seinem Verwalter hinsichtlich der Modalitäten dieser etwaig getroffenen Regelung besprechen. |
| |||
| AW: Pfändung ausbezahlter Urlaub Danke für die Antwort... Der Sachverhalt war ja so, dass Arbeitnehmer A, da er zum 24.4 gekündigt hat, bei der Abrechnung vom April, die 19 Tage Urlaub die ihm für den 6 Monatsvertrag zustehen ausbezahlt bekommen hat. A hat ausserdem bis auf den ausbezahlten Urlaub den pfändbaren Lohn auf das Treuhandkonto überwiesen. Der Insolvenzverhalter beruft sich nun auf dieses Urteil : 28.08.2001 - AZ: 9 AZR 611/99 zitiert. und argumentiert so : "Die finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Urlaub ist wie Arbeitsentgelt pfändbar.Die Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung ist damit bereits höchstrichterlich entschieden. Anderslautende Informationen, die Sie im Internet gefunden haben, haben keinerlei Rechtswirkung. " macht es Sinn für Arbeitnehmer A es richterlich klären zu lassen ,oder sind die Chanchen eher gering. |
| |||
| AW: Pfändung ausbezahlter Urlaub Zunächst ist das Urlaubsgeld vom Urlaubsentgelt (vgl. § 11 BUrlG - Bundesurlaubsgesetz) zu trennen. Nachfolgend der Leitsatz des vom Verwalter zitierten BAG-Urteils: Zitat:
Zitat:
Auch ich bin der Auffassung, dass eine vom Arbeitnehmer geltend gemachte Urlaubsabgeltung als Entgelt für nicht beanspruchten Urlaub anstelle der Arbeitspflichtbefreiung zumindest dann gemäß § 851 II ZPO wie Arbeitseinkommen pfändbar ist, wenn die Gründe für die Nichtinanspruchnahme der Befreiung von der Arbeitsleistung allein beim Arbeitnehmer liegen und der Anspruch damit übertragbar würde. Zitat:
Maßgebend sind damit also nach meiner abschließenden Auffassung die jeweiligen Feststellungen hinsichtlich der Erfüllbarkeit. |
| |||
| AW: Pfändung ausbezahlter Urlaub Guten Abend und danke nochmals für Ihre Mühen... Der Urlaub der ausbezahlt wurde, war nur für die 3 Monate die Arbeitnehmer A gearbeitet hatte und nicht auf die gesamte Laufzeit gerechnet. Über die 6 Monate wären es 42 Tage gewesen. Der Vertrag wurde fristgerecht mit einer 7 tägigen Kündigungsfrist gekündigt. Innerhalb der ersten drei Monate konnten beide Parteien den Vertrag mit der 7 tägigen Kündigungsfrist beenden. Vertraglich standen Hern A pro Monat 7 Tage Urlaub zu.Diese Anzahl der Tage erscheint hoch, (ist aber auf Schiffen üblich), da der Arbeitnehmer A aber jeden Tag arbeiten musste und keinen Urlaub oder freien Tag hatte, wurde dies vertraglich so vereinbart. Herr A hatte keine Wahl und vorher auch keine Möglichkeit sich den Urlaub zu nehmen, da er einfach ausbezahlt wurde. Ist dies alles relevant? |
| |||
| AW: Pfändung ausbezahlter Urlaub Zitat:
![]() Zitat:
Zitat:
Der Arbeitnehmer seinerseits ließ dies hinsichtlich der Kündigungsfrist unberücksichtigt und hat damit die bis dahin eigentlich zur Verfügung stehende Arbeitspflichtbefreiung nicht genutzt, also die Kündigungsfreist danach ausgerichtet. Es blieb dem Arbeitgeber somit nur die Möglichkeit, den Anspruch geldwert zu vergüten. Zudem nochmals der Hinweis, dass Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die finanzielle Abgeltung während eines laufenden Beschäftigungsverhältnisses unzulässig wären. Der Anspruch des Arbeitnehmers wurde zusammenfassend damit übertragbar und somit pfändbar, die Verwertung des betreffenden Betrages durch den Verwalter wäre demnach angemessen und rechtmäßig. |
| |||
| AW: Pfändung ausbezahlter Urlaub Vielen Dank . Das leuchtet mir ein .Sehr gut erklärt. Zum Abschluss - nur hypothetisch: Was wäre gewesen wenn A seinen 6 Monatsvertrag erfüllt hätte und der gesamte Urlaub, also die 42 Tage auf dem letzten Lohnzettel gewesen wäre. Es wird glaube ich immer so gehandhabt,dass der komplette Urlaub dann ausbezahlt wird. |
| |||
| AW: Pfändung ausbezahlter Urlaub Zitat:
![]() Zitat:
Gleichsam muss ich anbetrachts dieses Urteils meine irreführende Einlassung in Beitrag Nr. 3, wonach die Abgeltung nicht beanspruchten Urlaubs unpfändbar sei, zurücknehmen. Entlastend möchte ich aber anführen, dass bislang die Pfändbarkeit des Anspruch auf Urlaubsabgeltung sehr umstritten war. Entscheidend für die Pfändbarkeit ist nach h.M. neben den Feststellungen zur Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs offenbar auch die Tatsache, dass die geldwerte Abgeltung übertragbar ist bzw. wird. Meine Auffassung und Annahme indessen bezog sich auf ein aktuelleres BAG-Urteil von 2009 (Az.: 9 AZR 983/07), wobei diese Entscheidung vorliegend tatsächlich nicht zum Tragen kommt, weil es im Hinblick auf den Streitstand darin inhaltlich nicht um pfändungsrechtliche Aspekte ging - ich bitte meinen Irrtum zu entschuldigen. |
| |||
| AW: Pfändung ausbezahlter Urlaub Eine Neufassung hinsichtlich des Pfändungsschutzes von Urlaubsgeld steht offenbar in Aussicht: Aus gegebenem Anlass möchte ich daher eine am Dienstag, den 22. Mai 2012 veröffentlichte Entscheidung des BGH Karlsruhe (Az.: IX ZB 239/10) nicht vorenthalten, die heute in den Juraforum-Nachrichten zu finden war: Zitat:
Klick mich! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Pfändung | Steuerrecht | 15.04.2012 20:04 |
| Pfändung ???? | Insolvenzrecht | 21.10.2009 08:08 |
| Urlaub bei Kuendigung (TV-L) + Erwerbstaetigkeit im Urlaub | Arbeitsrecht | 05.07.2007 23:27 |
| wie wird ausbezahlter urlaub berechnet? | Arbeitsrecht | 26.06.2007 09:56 |
| Pfändung | Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht | 07.04.2006 23:51 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios