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Offenbarungseid / wie und ev. Folgen?

Dies ist eine Diskussion zu Offenbarungseid / wie und ev. Folgen? innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 03.03.2011, 12:56
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Offenbarungseid / wie und ev. Folgen?

Hallo Wissende,
folgende Frage:
angenommen eine Bank würde von einem Schuldner einen Offenbarungseid fordern, um ihn aus der Mithaftung für ein Immobiliendarlehen zu entlassen.
Wo könnte man diesen leisten bzw. mit welchen Kosten ist da rechnen? Und interessant wäre auch noch, welche Folgen so eine Versicherung an Eides statt haben könnte, speziell, was das für die Zukunft bedeutet, wenn dann einmal sich die finanzielle Situation ändert, in der sich der Betreffende befindet.
Danke für jede Info.
Gruß
Carola
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Alt 13.03.2011, 16:13
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AW: Offenbarungseid / wie und ev. Folgen?

normalerweise wird eine EV "abgenommen" im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher auf Antrag des Gläubigers. Das könnte die Bank so betreiben. Also sie fordert z.b. die Bedienung des Immodarlehens und dem wird vom Schuldner nicht entsprochen, dann Verfahren wie oben gesagt.
Folgen: Eintrag in ein Verzeichnis der Leute, die eine solche EV abgegeben haben, z.b. Schufa. Mögliche spätere Vertragspartner haben Einblick in dieses Verzeichnis und lehnen daher dankend ab.
Also kein Abzahlungsvertrag mehr, keinen Telefonvertrag, keine Mietwohnung mehr, kein Bankkonto neu, etc, pp. Da kommt schon einiges zusammen. Wünschen Sie das?
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