Dies ist eine Diskussion zu Offenbahrungseid innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Ich möchte mal eine Geschichte los werden und würde mich über Meinzungen freuen! Nehmen wir mal an ein Ehepaar lebt zusammen.Der weibliche Part ist super gemein und geldgierig.Der männliche Teil steckt in allen Sachen generell den Kopf in den Sand und will Frieden wegen des gemeinsamen Kindes.Der Ehemann pflegt einen alten Opa den er durch Zufall ennen gelernt hat und als jener stirbt erbt er einen Batzen Geld den die Ehefrau sofort einsackt und auf ein Fremdkonto schafft.Nun hat der Ehemann Schulden aber die Ehefrau will die Kohle lieber für andere Sachen ausgeben und rückt niichts davon raus.Ehemann muss ganz kurz nach dem Erbe einen Offenbahrungseid leisten und verschweigt das Erbe obwohl der Gerichtsvollzieher mehrfach direkt danach gefragt hat.Wie glaubt Ihr geht so eine Geschichte weiter? Über umfangreiche Teilnahme würde ich mich sehr freuen! |
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| AW: Offenbahrungseid Der schlaue Gläubiger kriegt die üble Schandtat der Ehefrau und des Mannes raus und erstattet Anzeige wg. §156 StGB. Der Richter sagt dem Ehemann, dass er ein schlaffer Sack ist und genau weiß, was er für eine böse Frau hat. Dann verhängt er eine hohe Geldstrafe, die das Beiseitegeschaffte fast völlig auffrisst. Den Rest streicht der Gläubiger ein, der weiterhin einen Batzen fordert. In einem Streit offenbart die Ehefrau, dass sie sich von dem Ehemann trennen will, der ihrer Meinung nach ein "armer Schlucker" ist. Daraufhin ersticht sie der Ehemann im Bett, denn für eine direkte Konfrontation hat er keinen Mut. Wegen Mordes wandert er lebenslang ein. Und der Gläubiger wartet weiterhin auf sein Geld...
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Offenbahrungseid Zitat:
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