Dies ist eine Diskussion zu Nutzungsrechte innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Nutzungsrechte folgender fiktiver Fall: Unternehmen A bietet eine Leistung an: Textbearbeitung auf eigenen Server. Software ist Eigenentwicklung von A, die Texte gehören auch A. Unternehmen B kauft diese Leistung, sagt A also wie der Text geändert werden soll um diesen individuell zu vekaufen. Unternehmen A steht finanziell sehr schlecht da, B möchte sich absicheren die Leistung für die nächsten 12 Monate gesichert zu haben. Daher kauft B bei A den Server inkl. Lizenzen für die Software zur Textbearbeitung. B benötigt aber auch die Rechte an den Texten von A, A will die Texte aber nicht verkaufen sondern nur die Nutzung über den Zeitraum von 12 Monaten. Wenn A jetzt in die Insolvenz gehen sollte, welches Konstrukt wäre für B sicherer die Texte für diese 12 Monate verwenden zu dürfen: 1. Monatspauschale zahlar jeden Monat 2. Monatspauschale als Vorauszahlung der 12 Monate 3. Umrechung der Monatspauschale auf ein Mengenvolumen und dieses im Vorfeld komplett bezahlen (also z.B. Nutzung der Texte x, y, z jeweils 100 mal) Zu komplex? Hoffe nicht
__________________ __________________________________________________ _ Ich bin kein Rechtsanwalt Also alles nur meine persönliche Meinung....... |
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| AW: Nutzungsrechte Wo ist denn das Problem? Auch wenn die Firma insolvent ist, bleiben die bestehenden Verträge doch gültig. Es ist völlig egal, dass der Rechtsnachfolger (z.B. Insolvenzverwalter) nicht auf dem Vertrag steht. Oder verstehe ich das falsch?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Nutzungsrechte Das eine wäre doch eine Vorauszahlung auf die zeitliche Nutzung de Rechte, das andere eine Zahlung für eine mengenmäßige Nutzung. Bei einer Insolvenz gehen Vorauszahlungen ja in der Insolvenzmasse "unter".
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