Dies ist eine Diskussion zu Nießbrauch - Insolvenz innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Nießbrauch - Insolvenz Der Nießbrauch steht an zweiter Stelle im Grundbuch, nach der Grundschuld der finanzierenden Bank. Am 01.11.2008 (22 Monate nach der Eintragung des Nießbrauchs) muss Herr X Privatinsolvenz anmelden. Etwa zeitgleich zur Insolvenzanmeldung wird die Wohnung in A fremd vermietet. Die Mieten werden ab dann an die Niesbrauchnehmerin, Frau X, überwiesen. Am 01.05.2010 wird ein Zwangsvollstreckungsverfahren und die Zwangsverwaltung für die Wohnung in A angeordnet, ab diesem Datum werden die Mieten auf das Konto des Insolvenzverwalters gezahlt. Der Insolvenzverwalter von Hr. X fordert von der Ehefrau die Rückzahlung aller vor diesem Zeitpunkt an Sie geflossenen Miete in die Insolvenzmasse und stellt eine Anfechtbarkeit des Niesbrauchs fest bzw. droht mit einer Anfechtungsklage, falls die Ehefrau nicht zutimmen will. Ist die Forderung des Insolvenzverwalters berechtigt, oder hat die Frau das Recht, die bis dato vereinnahmten Mieten zu behalten, wenn Sie das Grundbuch freiwillig räumt und sich für die weitere Verwertung der Wohnung durch die finanzierende Bank mit einer Löschung des Niesbrauchs einverstanden erklärt? |
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| anfechtbarkeit, insolvenz, nießbrauch, zwangsversteigerung |
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