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... nach deutschem Recht wirksamer Eigentumsnachweis ...

Dies ist eine Diskussion zu ... nach deutschem Recht wirksamer Eigentumsnachweis ... innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.07.2006, 23:56
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... nach deutschem Recht wirksamer Eigentumsnachweis ...

Hallo Forum,

was wird akzeptiert als "nach deutschem Recht wirksamer Eigentumsnachweis"
(betrifft Inhaberschuldverschreibungen, die selbst verwahrt werden)?

Vielen Dank im voraus für die Antwort (die ich dringend gebrauchen kann).
Der Ratlose
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  #2 (permalink)  
Alt 07.07.2006, 09:35
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AW: ... nach deutschem Recht wirksamer Eigentumsnachweis ...

Sofern es keine Spezialregelung gibt, bleibt immer noch 1006 BGB.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.07.2006, 22:43
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AW: ... nach deutschem Recht wirksamer Eigentumsnachweis ...

Zitat:
Zitat von snud
Sofern es keine Spezialregelung gibt, bleibt immer noch 1006 BGB.
Danke. Ich habe mich aufs Erste mal mit einer Kopie der Inhaberschuldverschreibung begnügt und hoffe, dass der Empfänger das auch tut.
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