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Massefreigabe Grundbesitz

Dies ist eine Diskussion zu Massefreigabe Grundbesitz innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 03.04.2011, 18:16
Boardneuling
 
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Massefreigabe Grundbesitz

Hallo, folgenden Fall angenommen:

EFH, gehört A und B zusammen.

A ist in Insolvenz (Regelinsolvenz)
B nicht

Belastung des Grundbuches:
1 und 2 Rang je auf beiden Hälften des Grundbuchs (A und B als GEsamtgläubiger)

3 und 4 Rang nur auf Hälfte von A (A ist alleiniger Gläubiger)

Insoverwalter kann ja schlecht eine Haushälfte verkaufen, ein Übererlös (also mehr als 3. und 4. Rang eingetragen sind) ist nicht zu erwarten. Die Hälfte von A ist hat summarisch einen höheren Gläubigereintrag als was der Erlös werden wird.

Der Insoverwalter will nun Masse machen... D.h. mit dem Verkaufserlös werden Rang 1 und 2 abgedeckt (dies gibt das Haus und die Lage her).

Dann will der Insoverwalter 5% Masse auf den Gesamtpreis - auf Kosten von B.

Ist das rechtens? Müsste der Insoverwalter das Haus nicht aus der Masse freigeben? MÜsste B dies beantragen (bei Gericht, beim Insoverwalter?)

Auf welcher Gesetzesgrundlage darf er 5% Masse auf den Gesamtverkaufspreis nehmen (auf Kosten von B)? Wenn doch Rang 1 und 2 eh gelöscht werden?

Besten Dank.
D.
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