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Lebensversicherung frei ?

Dies ist eine Diskussion zu Lebensversicherung frei ? innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.01.2010, 01:41
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Question Lebensversicherung frei ?

Die Person hat das Insolvenzverfahren endlich geschafft und vor 2 Wochen
den Beschluss des Amtsgerichtes (Insolvenzgericht) per Post
erhalten. RESTSCHULDBEFREIUNG !!! Welch eine Freude !
Und nun die Frage (Problem):
Person ist 62 Jahre alt (falls wichtig).
Vor 35 Jahren schloss diese Person eine Lebensversicherung ab, die am
31.3.2010 fällig wird. Eingezahlt wurdennur die ersten 5 Jahre
mit vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers. Danach
wurde nicht mehr eingezahlt. Die Versicherung lief aber weiter
ohne Einzahlungen, d.h. sie ruhte. Diese Lebensversicherung wurde damals beim
Treuhänder selbstverständlich angegeben. Sie existiert immer noch (!!) ,d.h. sie wurde nicht "einkassiert" (vielleicht wegen der vermögens-
wirksam Leistungen - damals 624 DM-Gesetz- ??, vielleicht aber auch
weil sie von 16 Gläubigern vor ca. 25 Jahren gepfändet wurde ??).
Warum existiert diese Versicherung noch und ist nach wie vor
gültig ?
Wie auch immer: sie ist tatsächlich noch da und inzwischen ca. Euro 7.500 wert.
Gilt die Restschuldbefreiung auch hierfür ? Kann man den Versicherer jetzt
mit Kopie des Beschlusses auffordern, die Pfändungen als erledigt/nichtig
zu betrachten und auffordern, die Ablaufsumme auszuzahlen ?
Ist es so, daß die Restschuldbefreiung auch hierfür gilt , denn die Gläubiger
die gepfändet haben wurden bei der Auflistung der Gläubiger beim
Treuhänder und Gericht angegeben....
Wie denkt Ihr darüber und wie kann man argumentieren ?
UND:
Wenn die Summe zur Verfügung stehen sollte, sollte die Ablaufsumme auf Wunsch komplett abtreten werden an eine andere Person, die in all den Jahren
auch finanziell geholfen hat.
Kann man das als Hartz IV -
Empfänger machen, ohne Probleme mit der ARGE zu bekommen ?

Diese Lebensversicherung wurde seinerzeit bei der ARGE
nicht angegeben, da sie längst vor Bedürftigkeit mehrfach gepfändet war
und daher nicht als "Vermögen" angesehen wurde.

Das Geld soll dann ggf. direkt vom Versicherer auf das Konto dieser anderen
Person überwiesen werden.
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  #2 (permalink)  
Alt 27.01.2010, 15:42
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AW: Lebensversicherung frei ?

[QUOTE=potatoefritz]Die RSB beseitigt alle Schulden vor der Insolvenzeröffnung. Daher besteht kein Rechtsgrund für die weitere Pfändung der LV.

Hallo potatoefritz !
Danke für die Nachricht, die Hoffnung aufkommen läßt.
ABER : bei www.recht.de (Forum) wurde diese Frage wie folgt beantwortet:
"Die Pfandgläubiger haben ein insolvenzfestes Absonderungsrecht erworben,
welches auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht untergeht,
§ 302, Abs. 2 InsO i.V mit § 50 InsO."
Was stimmt ?
Vielleicht finden Sie die Zeit, hierauf zu antworten....Gruß
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  #3 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 15:13
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AW: Lebensversicherung frei ?

Ich danke Ihnen, potatoefritz.
Tja, jetzt muß die Sache mit der ARGE noch geklärt werden.
Wie bereits dargestellt:
Diese Lebensversicherung wurde vor ca. 35 Jahren abgeschlossen
auf Basis damal. 624 DM - Gesetz (52 DM monatl., wobei Vater Staat
mit einer hübsche Beteiligung dabei war...ich glaube 13 DM monatl.).
Ist es nicht so, daß wenn Vater Staat sich mit vermögenswirksamen Leistungen
beteiligt, ohnehin nicht gepfändet werden darf ?
5 Jahre wurde als Arbeitnehmer eingezahlt.
Danach wurde die Person selbständig. Es erfolgen keine Einzahlungen mehr.
Die Versicherung ruhte (und ruht noch).
Die Selbständigkeit ging daneben...Person mußte aus finanziellen Gründen aufgeben.
Die Gläubiger wollten Ihr Geld haben, was ganz klar ist.
(Titel, Pfändungen, - eben die ganze Palette.)
Auch diese Lebensversicherung wurde um 1982 von 16 Gläubigern gepfändet.
Bei Antragsstellung (Arbeitslosenhilfe, später ALG II) hat die Person sie nicht
als Vermögen angesehen, da sie ja gepfändet war. Person konnte darüber nicht
verfügen.
Und nun die Restschuldbefreiung mit der Erwartung, die Ablaufsumme doch
noch zu erhalten. !
Kann bei dieser Konstellation die Ablaufsumme nicht doch als Schonvermögen
angesehen werden (Person ist 62 Jahre alt) ?
Und kann die ARGE darauf zurückgreifen ?
War es falsch, damals bei der Frage nach Vermögen mit NEIN zu antworten ?
Die Person will die Ablaufsumme nicht ausgezahlt haben, sondern bei der
gleichen Versicherung sofort nach Fälligkeit weiter anlegen bis zur Erreichung
der normalen Altersrente, was in knapp 3 Jahren der Fall sein wird,
eben als Altersvorsorge. (Oder ersatzweise ggf. an eine andere Person, die jahrelang
auch finanziell geholfen hat, direkt vom Versicherer auszahlen läßt. Die
Summe würde dann nicht an die Person ausgezahlt, erscheint also nicht
auf Konto, sondern ginge sofort und direkt auf Konto der anderen Person.)
Erfährt die ARGE bei irgendwelchen Datenabgleichen überhaupt hiervon ?
Wäre diese Möglichkeit nicht legal ?

Tut mir Leid, Sie weiter zu belästigen...aber Sie scheinen wesentlich mehr
Anhung hiervon zu haben.
Wenn Sie hierzu nichts sagen können : Wo könnte ich sonst noch diese Frage stellen ?
Gruß
Gepfändet
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  #4 (permalink)  
Alt 26.04.2011, 16:13
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AW: Lebensversicherung frei ?

Umfang der Restschuldbefreiung:
Die Restschuldbefreiung erfasst nicht nur die im Insolvenzverfahren angemeldeten
Forderungen, sondern die Forderungen sämtlicher Insolvenzgläubiger, die am Verfahren hätten teilnehmen können. Der unberücksichtigt gebliebene Gläubiger kann seine Forderung nicht mehr gegen den Schuldner durchsetzen; ihre Vollstreckbarkeit entfällt. Dies gilt auch für Titel, die der Gläubiger gegen den Schuldner aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangt hat. Dem Gläubiger ist es auch verwehrt, wegen der nicht oder verspätet zur Tabelle angemeldeten Forderung einen Titel zu erwirken.

Ausnahmen: Forderungen aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen oder
Forderungen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
begründet worden sind (Neugläubiger).
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