Dies ist eine Diskussion zu Lebensversicherung frei ? innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| den Beschluss des Amtsgerichtes (Insolvenzgericht) per Post erhalten. RESTSCHULDBEFREIUNG !!! Welch eine Freude ! Und nun die Frage (Problem): Person ist 62 Jahre alt (falls wichtig). Vor 35 Jahren schloss diese Person eine Lebensversicherung ab, die am 31.3.2010 fällig wird. Eingezahlt wurdennur die ersten 5 Jahre mit vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers. Danach wurde nicht mehr eingezahlt. Die Versicherung lief aber weiter ohne Einzahlungen, d.h. sie ruhte. Diese Lebensversicherung wurde damals beim Treuhänder selbstverständlich angegeben. Sie existiert immer noch (!!) ,d.h. sie wurde nicht "einkassiert" (vielleicht wegen der vermögens- wirksam Leistungen - damals 624 DM-Gesetz- ??, vielleicht aber auch weil sie von 16 Gläubigern vor ca. 25 Jahren gepfändet wurde ??). Warum existiert diese Versicherung noch und ist nach wie vor gültig ? Wie auch immer: sie ist tatsächlich noch da und inzwischen ca. Euro 7.500 wert. Gilt die Restschuldbefreiung auch hierfür ? Kann man den Versicherer jetzt mit Kopie des Beschlusses auffordern, die Pfändungen als erledigt/nichtig zu betrachten und auffordern, die Ablaufsumme auszuzahlen ? Ist es so, daß die Restschuldbefreiung auch hierfür gilt , denn die Gläubiger die gepfändet haben wurden bei der Auflistung der Gläubiger beim Treuhänder und Gericht angegeben.... Wie denkt Ihr darüber und wie kann man argumentieren ? UND: Wenn die Summe zur Verfügung stehen sollte, sollte die Ablaufsumme auf Wunsch komplett abtreten werden an eine andere Person, die in all den Jahren auch finanziell geholfen hat. Kann man das als Hartz IV - Empfänger machen, ohne Probleme mit der ARGE zu bekommen ? Diese Lebensversicherung wurde seinerzeit bei der ARGE nicht angegeben, da sie längst vor Bedürftigkeit mehrfach gepfändet war und daher nicht als "Vermögen" angesehen wurde. Das Geld soll dann ggf. direkt vom Versicherer auf das Konto dieser anderen Person überwiesen werden. |
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| AW: Lebensversicherung frei ? [QUOTE=potatoefritz]Die RSB beseitigt alle Schulden vor der Insolvenzeröffnung. Daher besteht kein Rechtsgrund für die weitere Pfändung der LV. Hallo potatoefritz ! Danke für die Nachricht, die Hoffnung aufkommen läßt. ABER : bei www.recht.de (Forum) wurde diese Frage wie folgt beantwortet: "Die Pfandgläubiger haben ein insolvenzfestes Absonderungsrecht erworben, welches auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung nicht untergeht, § 302, Abs. 2 InsO i.V mit § 50 InsO." Was stimmt ? Vielleicht finden Sie die Zeit, hierauf zu antworten....Gruß |
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| AW: Lebensversicherung frei ? Ich danke Ihnen, potatoefritz. Tja, jetzt muß die Sache mit der ARGE noch geklärt werden. Wie bereits dargestellt: Diese Lebensversicherung wurde vor ca. 35 Jahren abgeschlossen auf Basis damal. 624 DM - Gesetz (52 DM monatl., wobei Vater Staat mit einer hübsche Beteiligung dabei war...ich glaube 13 DM monatl.). Ist es nicht so, daß wenn Vater Staat sich mit vermögenswirksamen Leistungen beteiligt, ohnehin nicht gepfändet werden darf ? 5 Jahre wurde als Arbeitnehmer eingezahlt. Danach wurde die Person selbständig. Es erfolgen keine Einzahlungen mehr. Die Versicherung ruhte (und ruht noch). Die Selbständigkeit ging daneben...Person mußte aus finanziellen Gründen aufgeben. Die Gläubiger wollten Ihr Geld haben, was ganz klar ist. (Titel, Pfändungen, - eben die ganze Palette.) Auch diese Lebensversicherung wurde um 1982 von 16 Gläubigern gepfändet. Bei Antragsstellung (Arbeitslosenhilfe, später ALG II) hat die Person sie nicht als Vermögen angesehen, da sie ja gepfändet war. Person konnte darüber nicht verfügen. Und nun die Restschuldbefreiung mit der Erwartung, die Ablaufsumme doch noch zu erhalten. ! Kann bei dieser Konstellation die Ablaufsumme nicht doch als Schonvermögen angesehen werden (Person ist 62 Jahre alt) ? Und kann die ARGE darauf zurückgreifen ? War es falsch, damals bei der Frage nach Vermögen mit NEIN zu antworten ? Die Person will die Ablaufsumme nicht ausgezahlt haben, sondern bei der gleichen Versicherung sofort nach Fälligkeit weiter anlegen bis zur Erreichung der normalen Altersrente, was in knapp 3 Jahren der Fall sein wird, eben als Altersvorsorge. (Oder ersatzweise ggf. an eine andere Person, die jahrelang auch finanziell geholfen hat, direkt vom Versicherer auszahlen läßt. Die Summe würde dann nicht an die Person ausgezahlt, erscheint also nicht auf Konto, sondern ginge sofort und direkt auf Konto der anderen Person.) Erfährt die ARGE bei irgendwelchen Datenabgleichen überhaupt hiervon ? Wäre diese Möglichkeit nicht legal ? Tut mir Leid, Sie weiter zu belästigen...aber Sie scheinen wesentlich mehr Anhung hiervon zu haben. Wenn Sie hierzu nichts sagen können : Wo könnte ich sonst noch diese Frage stellen ? Gruß Gepfändet |
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| AW: Lebensversicherung frei ? Umfang der Restschuldbefreiung: Die Restschuldbefreiung erfasst nicht nur die im Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen, sondern die Forderungen sämtlicher Insolvenzgläubiger, die am Verfahren hätten teilnehmen können. Der unberücksichtigt gebliebene Gläubiger kann seine Forderung nicht mehr gegen den Schuldner durchsetzen; ihre Vollstreckbarkeit entfällt. Dies gilt auch für Titel, die der Gläubiger gegen den Schuldner aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangt hat. Dem Gläubiger ist es auch verwehrt, wegen der nicht oder verspätet zur Tabelle angemeldeten Forderung einen Titel zu erwirken. Ausnahmen: Forderungen aus vorsätzlich unerlaubten Handlungen oder Forderungen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind (Neugläubiger). |
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