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Kreditauszahlung vor Auslieferung

Dies ist eine Diskussion zu Kreditauszahlung vor Auslieferung innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 06.12.2011, 15:22
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Kreditauszahlung vor Auslieferung

mal angenommen, Firma A (zum Beispiel Möbelhaus/Autoverkäufer) wirbt mit günstigen Konsumkrediten, die beim Kauf seiner Produkte gewährt werden. Bei Vertragsabschluss werden vom Händler der Firma A sowohl die Vertragsunterlagen zur Unterschrift vorgelegt, als auch der Kreditvertrag eines anderen Unternehmens (Bank B). Beides wird vom Kunden vor Ort unterschrieben.
Das Produkt kann nicht sofort mitgenommen werden, sondern soll später geliefert und ggf montiert werden(weil Z.B.: Einbauküche/Auto mit Sonderausstattung).
Nun passiert folgendes:
1.)Bank B zahlt an Firma A die volle Kreditsumme aus.
2.) Firma A wird Insolvent und kann seiner Verpflichtung, die Ware zu liefern nicht mehr nachkommen.
Hätte der Kunde das Geld selbst überwiesen, wäre es, nach meinem Kenntnisstand, Teil der Insolvenzmasse und somit zu 99% futsch. Wie aber sieht es hier aus?
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  #2 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 16:03
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AW: Kreditauszahlung vor Auslieferung

Ganz genauso.
Hier hat die B-Bank mit dem K einen Kreditvertrag, aus dem sich die jeweiligen Ansprüche ergeben. Dieser Vertrag wird von der Insolvenz der A-Firma nicht berührt, weshalb die B-Bank Anspruch auf Rückzahlung der jeweiligen Kreditraten ab Fälligkeit gegen K hat.
Dass die B-Bank direkt an die A-Firma überwiesen hat, ist mMn unschädlich, da man auch sagen könnte, die B-Bank hat dem K das Geld zur Verfügung gestellt und es der Einfachheit halber direkt an die A-Firma überwiesen. Letztlich war es aber eine Zahlung des K, die da nun in der Insolvenzmasse hängt.

Aber selbst wenn man dem widersprechen würde und sagte, die Zahlung ginge von der B-Bank aus und habe nichts mit K zu tun, käme es unterm Strich aufs Gleiche raus. B-Bank hätte Rückzahlungsanspruch gegen K und K hätte den Anspruch auf Übereignung der Ware gegen A-Firma, der schwerlich durchzusetzen sein wird.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 14:16
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AW: Kreditauszahlung vor Auslieferung

Zitat:
Zitat von Kyuubi86 Beitrag anzeigen
Ganz genauso.
Hier hat die B-Bank mit dem K einen Kreditvertrag, aus dem sich die jeweiligen Ansprüche ergeben. Dieser Vertrag wird von der Insolvenz der A-Firma nicht berührt, weshalb die B-Bank Anspruch auf Rückzahlung der jeweiligen Kreditraten ab Fälligkeit gegen K hat.
Dass die B-Bank direkt an die A-Firma überwiesen hat, ist mMn unschädlich, da man auch sagen könnte, die B-Bank hat dem K das Geld zur Verfügung gestellt und es der Einfachheit halber direkt an die A-Firma überwiesen. Letztlich war es aber eine Zahlung des K, die da nun in der Insolvenzmasse hängt.

Aber selbst wenn man dem widersprechen würde und sagte, die Zahlung ginge von der B-Bank aus und habe nichts mit K zu tun, käme es unterm Strich aufs Gleiche raus. B-Bank hätte Rückzahlungsanspruch gegen K und K hätte den Anspruch auf Übereignung der Ware gegen A-Firma, der schwerlich durchzusetzen sein wird.
Danke für die rasche Antwort, hatte nur vermutet, dass es für den Fall, dass die Bank direkt im Warenhaus (und über die Verkäufer des Warenhauses) ihre Kredite vermittelt, eine verbraucherfreundliche Ausnahme zu Lasten der Bank geben könnte.
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