Dies ist eine Diskussion zu Konsequenzen - Massefreigabe innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Konsequenzen - Massefreigabe Massefreigabe: - Die Insokanzlei denkt jetzt doch über eine mögliche Massefreigabe des EFH nach. Aber: Welche Konsequenzen in jeder Hinsicht kann eine Massefreigabe eines EFH mit folgender Grundbuchbelastung für den insolventen Vermieter sowie den nicht insolventen Vermieter haben (beide sind hälftige Eigentümer): Grundbuchgläubiger: 1. Rang: 97 500 Euro (inkl. Zinsen) 2. Rang: 37 500 Euro (inkl. Zinsen) 1. und 2. Rang stehen im gesamten Grundbuch, hier ist der nichtinsolvente Eigentümer also mithaftend. 3. Rang: 75 000 Euro (zzgl. ggf. Zinsen) 4. Rang: 46 500 Euro (zzgl. ggf. Zinsen) 3. und 4. Rang stehen als Zwangssicherungshypothek nur im Teil des insolventen Eigentümers. Mit diesen Gläubigern wurde bereits verhandelt. Beide würden bei einem Verkaufserlös von 139 500 Euro (Schätzwert der durch die Insoverwalterin beauftragten Maklerfirma) mit einer Lästigkeitsprämie herausgehen. Wenn die Insokanzlei jetzt die Hälfte freigibt - was können die Gläubiger des Insolventen tun? Können diese noch in dem Teil des insolventen Eigentümers pfänden? Eigentlich gilt ja Pfändungsschutz... Kann irgendjemand der Gläubiger des Insolventen in den Teil des nichtinsolventen Eigentümers pfänden? Hat der nichtinsolvente Eigentümer durch die Massefreigabe irgendwelche Nachteile? Welche? Was könnten Grundbuchgläubiger des 1. und 2. Ranges tun? Was ist, wenn die Gläubiger des 3. und 4. RAnges sich durch die Freigabe nicht mehr an die einst vereinbarte Lästigkeitsprämie halten sondern mehr vom Erlös haben möchten? Der Verkaufserlös des Hauses wird letztendlich genutzt werden um Rang 1 und 2 abzulösen. Dann wird das Geld ja geteilt zwischen beiden Eigentümern. Wenn Rang 3 und 4 mit einer Lästigkeitsprämie herausgehen - was passiert dann mit dem ggf. Erlös des insolventen Eigentümers? Kann er das behalten (die Haushälfte wurde ja vom Insoverwalter freigegeben)? DAnke für die Antworten. Danil |
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