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Konkursverschleppung auch bei Ltd.?

Dies ist eine Diskussion zu Konkursverschleppung auch bei Ltd.? innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2005, 08:52
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Konkursverschleppung auch bei Ltd.?

Ist eigentlich eine "Konkursverschleppung" bzw. ein schuldhaftes verhalten auch bei einer Ltd. möglich?

Um das ganze etwas greifbarer zu formulieren:

Mal angenommen eine Ltd. (in Deutschland ansässig, gegründet nach englischem Recht) hat seit Monaten offenbar leere Kassen und wurde letztendlich mit dem Vorsatz gegründet, Forderungen der Dienstleister dann einfach durch Insolvenz abzuschmettern. Ist der Dienstleister da völlig machtlos, auch strafrechtlich?

Gruss Ulli
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2005, 09:13
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AW: Konkursverschleppung auch bei Ltd.?

Nein, der Dienstleister ist nicht machtlos. Dies würde unsere Rechtsordnung auf den Kopf stellen.

Wenn Sie von der Limited Geld zu bekommen haben, sollten Sie Ihre Forderungen zügig geltend machen und den üblichen Klageweg beschreiten. Wenn Sie schon wissen, dass Sie womöglich Ihr Geld nicht bekommen werden, sollten Sie sich natürlich auf Versprechungen und Vertröstungen nicht einlassen.

Bei einer Klage vor Gericht auf Zahlung wird der Richter schon wissen, wie er gegen die Limited vorgehen wird.

Gruß
Remby
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  #3 (permalink)  
Alt 12.10.2005, 09:24
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AW: Konkursverschleppung auch bei Ltd.?

Wieder mal angenommen der Geschäftsführer der Limited würde kackfrech sagen, dass er wenn der Dienstleister auf den Forderungen in vollem Umfang besteht einfach Insolvenz beantragt und das dann mangels Masse nicht weiter eröffnet wird.

Kommen dann strafrechtliche Möglichkeiten (Insolvenzverschleppung) in Betracht?

Ulli
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  #4 (permalink)  
Alt 12.10.2005, 11:46
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AW: Konkursverschleppung auch bei Ltd.?

Schauen Sie sich den § 283 Strafgesetzbuch an (Bankrott).

Darin ist von einer Ausnahme zugunsten der Limited keine Rede.


Gruß
Remby
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