Dies ist eine Diskussion zu Keine Wohnung wg. Privatinsolvenz - Obdachlosigkeit droht und nun? innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Mir ist nicht so ganz klar, ob diese Frage in das Forum "Mietrecht" oder in dieses hier gehört. Ich schildere mal die Situation: Person X hat sich durch Studienkredite verschuldet und ist seit 01/2010 in einem privaten Insolvenzverfahren. Das Studium hat Person X abgebrochen. Aufgrund der Exmatrikulation entfällt die Berechtigung weiter im vom Studentenwerk der Uni getragenem Wohnheim zu wohnen und Person X muss umziehen. Das Problem: Niemand ist bereit an Person X eine Wohnung zu vermieten - aufgrund der Insolvenz...weder Genossenschaften, noch Gesellschaften, noch Privatleute. Person X wandte sich daher hilfesuchend an das Sozialamt. Die rieten Person X sich vom Arbeitgeber kündigen zu lassen, um in den ALG 2 Bezug zu kommen. Die Tatsache, dass bei ALG 2 Bezug die Arge direkt an den Vermieter überweist, würde beinahe jeden Vermieter überzeugen. Person X möchte aber natürlich seinen Job nicht verlieren, denn als Studienabbrecher in einem Teilzeitjob knapp 1000 € netto zu verdienen, ist in den heutigen wirtschaftlich unsicheren Zeiten Gold wert. Fazit: Person X kriegt keine Wohnung, trotz unbefristetem Arbeitsvertrag, ausreichendem Einkommen (gemessen an der Miete für die gewünschte Wohnung) und einer Bescheinigung des aktuellen Vermieters, dass keine Mietschulden vorhanden sind. Das Sozialamt würde erst eingegreifen, wenn Person X bereits obdachlos ist und sie in einer "Stadtwohnung" unterbringen. Was kann Person X noch tun, um eine Wohnung zu bekommen? Wohin kann sie sich noch wenden? Wer ist zuständig, wenn trotz vorhandener finanzieller Mittel Obdachlosigkeit droht? Ein laufendes Insolvenzverfahren verheimlichen kann man auch dann nicht, wenn keine Schufa Selbstauskunft verlangt wird, denn der Treuhänder schreibt einen neuen Vermieter sofort an... Danke. Beitrag bearbeiten/löschen |
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| AW: Keine Wohnung wg. Privatinsolvenz - Obdachlosigkeit droht und nun? Hi, ich weiß zwar nicht, was jetzt das rechtliche Problem sein soll, aber ich will trotzdem einfach mal helfen und fall gleich mal mit der Tür ins Haus. Warum sollte der TReuhänder den Vermieter anschreiben? Den Treuhänder interessieren doch nur die Rechtsverhältnisse zum ZEitpunkt der Verfahrenseröffnung. Alles was Person X danach "anstellt" wird eh nicht vom Insolvenzverfahren erfasst, ergo der neue Mieter hätte keine feststellungsfähige Forderung für das Insolvenzverfahren. Wäre das Problem zwar noch nicht gelöst, dass man schwer eine Wohnung findet, aber ich denke nicht, dass es da Probleme mit dem TReuhänder geben wird.
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