Dies ist eine Diskussion zu Insovenzverschleppung innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Insovenzverschleppung also mal angenommen es gibt eine Firma XYZ GmbH mit zwei Geschäftsführern. Jahrelang war alles in Ordnung bis auf letzten September. Auf einmal wurde kein Gehalt gezahlt. Die beiden GF waren zufälligerweise zu diesem Zeitpunkt im Urlaub und nicht erreichbar. Als Sie wieder da waren wurde das Thema schnell abgehandelt und die Gehälter wurden gezahlt. Dadurch wurde bisher keiner der AN stutzig bzw. nur wenige, denn was auffiel war, dass eine hohe Rechnung zuvor zurück kam aufgrund von Fehlern in der Rechnung. Dadurch fehlte natürlich das Geld auf dem Konto .... Jetzt im November sollte eigentlich eine Prämie gezahlt werden. Es kam aber keine und es wurde auch wieder nicht darüber gesprochen. Einzelne AN bekamen auf Nachfrage die Antwort, die Prämie wird im Januar gezahlt, gleichzeitig fällt wieder auf das noch nicht fertig gestellte Projekte versucht werden abzurechnen und wirklich alles mögliche getan wird um Geld zu bekommen. Durch gute Kontakte hat ein AN jetzt Informationen erhalten, und zwar konnte das Gehalt nicht gezahlt werden weil eine Kontopfändung vorlag. Die Gehälter flossen damals über das private Konto der GF auf welchem ein Scheck der Firma eingezahlt wurde (Scheck aus der Rechnung die zuvor zurück kam). Weiterhin wurde am Jahresanfang ein Kredit aufgenommen der angeblich für mehr Liquidität sorgen sollte. Jetzt stellt sich heraus, der Kredit war zur Ablösung des Firmen-Dispos der damals gestrichen wurde. Weiterhin finden auf einmal hohe Kontobewegungen ins Ausland statt, zufälligerweise in das Lieblingsland der GF´s. Es hat also den Anschein das die Firma mit dem Rücken zur Wand steht und die GF sich aus dem Staub machen will. Sollte in so einem Fall schnell gehandelt werden und ein Insolvenzantrag von den AN gestellt werden? Dann wären die AN doch an erster Stelle der Gläubiger bezüglich deren Gehälter. Können die beiden GF´s weiterhin wegen Insobvenzverschleppung angezeigt werden? |
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| AW: Insovenzverschleppung Im Insolvenzverfahren gibt es keine Maxime: Wer zuerst kommt mahlt zuerst. Dort heißt es, alles in einem Topf, jeder kriegt die gleiche Quote. Mein Tipp: solange gezahlt wird, keinen Antrag stellen. Das verschobene Geld wiederzuholen ist dann Aufgabe des Insolvenzverwalters (falls es denn soweit kommt; ich hoffe ja nicht). Arbeitnehmer haben durch das Insolvenzausfallgeld von den Gläubigern noch eine relativ gute Position. Also ich würde erstmal nichts unternehmen. Aber vielleicht schonmal Akten sichern um diese dann der Staatsanwaltschaft übergeben, nicht das auf einmal alles weg ist ;-)
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