Dies ist eine Diskussion zu Insolvenzverwalter holt alle Lastschriften zurück; auch die nach Insolvenzeröffnung innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Insolvenzverwalter holt alle Lastschriften zurück; auch die nach Insolvenzeröffnung gegen Schuldner A wird am 29.02.2008 das Regel-iInsolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestimmt. Zwei Monate später am 05. Mai 2008 wird das Konto vom IV auf Antrag gesperrt und sämtliche Lastschriften bis November 2007 zurückgeholt. Auch sämtliche Lastschriften welche nach der Insolvenzeröffnung von anderen Gläubigern (aktuelle Forderungen wie die laufende monatliche Miete, Telefon und Versicherungen). Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass der Schuldner A lediglich Leistungen nach SGB II bezieht und das Konto nicht über weitere Guthaben verfügt. Von diesen Leistungen wurden die laufenden monatlichen Verbindlichkeiten seit dem 01.03.2008 per Lastschrift bezahlt. z.B. neuer Vermieter + Telefonvertrag seit April 2008 ( also Gläubiger welche nach Verfahrenseröffnung nicht mehr in die Gläubigerliste aufgenommen werden können). Sofern nicht zulässig ? Haftung ?? |
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| AW: Insolvenzverwalter holt alle Lastschriften zurück; auch die nach Insolvenzeröffnu Meines Erachtens ist dies zum Schutz der Gläubiger zulässig.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Insolvenzverwalter holt alle Lastschriften zurück; auch die nach Insolvenzeröffnu Zitat:
Hier noch einmal genauer diffenenziert: Insolvenzverfahren wird am 29.02.2008 eröffnet. Der Gläubiger muß in eine kleinere Wohnung umziehen, welche von der Arge bezahlt wird. Dieser Umzug erfolgt im März 2008 (Neuer Vermieter). Arge zahlt also 347 Euro Grundbedarf und die neue Miete. Die Miete wird per Lastschrift vom Vermieter eingezogen. Der IV läßt diese Lastschrift zurückbuchen um das Geld der Masse zuführen zu können. Zum einen ist hier ein neuer Gläubiger und zum anderen wird doch hier das Sozialgeld (Hartz IV) als Insolvenzmasse verwertet. Die gezahlte Miete durch die Arge ist m.E. Zweckgebunden und kann doch wohl nicht als Masse verwendet werden ???? |
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| AW: Insolvenzverwalter holt alle Lastschriften zurück; auch die nach Insolvenzeröffnung Hier nun die Problemlösung: Der Insolvenzverwalter darf alle ungenehmigten Lastschriften (Max 3 Monate) vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zum Schutz der Gläubiger zurückholen. Alle Lastschriften nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleiben davon unberührt. Geregelt in der Insolvenzordnung. Werden dennoch Lastschriften nach Insolvenzeröffnung zurückgebucht und der Insolvenzmasse zugeführt, so entsteht ein Schadensersatzanspruch und diese Gelder sind an den Schuldner zurückzugeben. Gruß Ulrich |
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