Dies ist eine Diskussion zu Insolvenzverwalter / Grundschuld innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Insolvenzverwalter / Grundschuld Nehmen wir einmal an, dass E Eigentümer eines Grundstücks ist. Er bestellte eine erstrangige Grundschuld zugunsten des X und eine zweitrangige Grundschuld zugunsten des Y. Jeweils in der Höhe von 300.000 Euro. Das Darlehen von X tilgt er vollständig. Nun wird über das Vermögen des E das Insolvenzverfahren eröffnet. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt X die Grundschuld wieder an E (zu Händen des Insolvenzverwalters ab). E wird im Grundbuch als Inhaber der Grundschuld eingetragen. Nun verlangt Y aus der zweitrangigen Grundschuld abgesonderte Befriedigung -> es kommt zur Zwangsversteigerung des Grundstücks. Erlös = 250.000. Der Insolvenzverwalter ist der Meinung, dass diese 250.000 Euro dem E / der Insolvenzmasse gebührten, da der Betrag auf die erstrangige Grundschuld auszukehren sei. Y hingegen meint, dass ihr die 250.000 Euro zustehen, da die erstrangige Grundschuld schon längst gelöscht hätte werden müssen. -------- Ich weiß einfach nicht aus welchen §§ sich so ein Anspruch des Insolvenzverwalters ergeben könnte. Ist es überhaupt möglich, dass der Insolvenzverwalter Auskehrung auf eine (entstandene) Eigentümergrundschuld verlangen kann? Vielen dank schon einmal für die Hilfe. |
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