Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Insolvenzverwalter / Grundschuld

Dies ist eine Diskussion zu Insolvenzverwalter / Grundschuld innerhalb des Forums Insolvenzrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 03.03.2009, 21:42
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 1
Keine Wertung, pippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, pippy hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Insolvenzverwalter / Grundschuld

Ich bin mir nicht sicher, ob das Thema hier richtig ist - oder eher ins Immorecht gehört, wie dem auch sei.


Nehmen wir einmal an, dass E Eigentümer eines Grundstücks ist. Er bestellte eine erstrangige Grundschuld zugunsten des X und eine zweitrangige Grundschuld zugunsten des Y. Jeweils in der Höhe von 300.000 Euro.
Das Darlehen von X tilgt er vollständig.
Nun wird über das Vermögen des E das Insolvenzverfahren eröffnet. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt X die Grundschuld wieder an E (zu Händen des Insolvenzverwalters ab). E wird im Grundbuch als Inhaber der Grundschuld eingetragen.
Nun verlangt Y aus der zweitrangigen Grundschuld abgesonderte Befriedigung -> es kommt zur Zwangsversteigerung des Grundstücks. Erlös = 250.000.

Der Insolvenzverwalter ist der Meinung, dass diese 250.000 Euro dem E / der Insolvenzmasse gebührten, da der Betrag auf die erstrangige Grundschuld auszukehren sei. Y hingegen meint, dass ihr die 250.000 Euro zustehen, da die erstrangige Grundschuld schon längst gelöscht hätte werden müssen.


--------
Ich weiß einfach nicht aus welchen §§ sich so ein Anspruch des Insolvenzverwalters ergeben könnte. Ist es überhaupt möglich, dass der Insolvenzverwalter Auskehrung auf eine (entstandene) Eigentümergrundschuld verlangen kann?


Vielen dank schon einmal für die Hilfe.
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Insolvenzverwalter! Insolvenzrecht 12.03.2009 22:08
Drohung vom Insolvenzverwalter Arbeitsrecht 10.12.2007 10:10
Insolvenzverwalter weisungsgebunden? Insolvenzrecht 11.07.2007 20:12
Muß der Insolvenzverwalter informieren??? Insolvenzrecht 16.02.2006 18:14





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Insolvenzrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN