Dies ist eine Diskussion zu Insolvenzverschleppung? innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Insolvenzverschleppung? ein gewerblicher Schuldner steht bei vielen Gläubigern in der Kreide und treibt sein böses Spiel einfach weiter - ignoriert alle Forderungen obwohl er schon mehrfach vor Gericht verurteilt wurde!!! Ist das Insolvenzverschleppung?? Wenn ja, wie zeige ich das an oder wen muß man darauf aufmerksam machen?? Danke OlliP |
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| AW: Insolvenzverschleppung? So, es kam, wie es kommen mußte!! Nun hat der Schuldner die "EV" abgelegt und somit kann ich mir den VB an die Wand nageln. Trotzdem arbeitet der Schuldner genauso weiter wie vorher - betreibt also seine Imbissstände weiter und verdient seinen Lebensunterhalt (und mehr)!!! Was sind nun die nächsten Schritte, die ein Gläubiger machen kann?? Vermögensverzeichnis anfordern und dann prüfen ob der Schuldner diese Angaben nicht korrekt gemacht hat bzw. ob er Besitz nicht gemeldet hat. Was noch?? Für jeden Tipp dankbar OlliP |
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| AW: Insolvenzverschleppung? |
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| AW: Insolvenzverschleppung? Einen Meideid kann er nur leisten, wenn er das Vermögensverzeichnis im Beisein z.B. einen Gerichtsvollziehers falsch ausgefüllt hat. Ich weiß nicht, ob das geht, aber man kann doch sicherlich das Vermögensverzeichnis nochmal von ihm im Beisein eines GErichtsvollziehers ausfüllen lassen. Und wenn der ihn davor über die Folgen des Meineids belehrt, dann müsste es schon ein ziemlich harter Hund sein, wenn er es immernoch genauso ausfüllt. Ausserdem, wenn Vermögenswerte vorhanden sind, warum nicht einfach pfänden. Hindert einen doch niemand.
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| AW: Insolvenzverschleppung? Ob es eine Insolvenzverschleppung ist, wäre nach §15a InsO zu prüfen. Dabei kommt es aber auf den genauen Status des Geschäftes bzw. der Gesellschaft an. Ob ein persönlich haftender Gesellschafter dann keine Insolvenz anmelden muss, ist mir nicht klar. Das könnte man anhand einer angenommenen OHG, GmbH oder sonstwas diskutieren. Insolvenz heißt ja nun nicht, dass man an sein Geld kommt, sondern nur, dass der Restkuchen aufgeteilt wird. Das Vermögen gehört ja oft Angehörigen. So kann der Schuldner immer leere Hosentaschen umstülpen. Wenn man jemanden wegen Betruges, Falschaussagen und Meineid so festnageln will, dass es auf ein Berufsverbot hinausliefe (alles eher unwahrscheinlich), so bräuchte man einen RA. Und die Angehörigen könnten das Geschäft unter anderem Namen immer noch weiter betreiben mit Unterstützung der Lieferanten. Aber da die Fragestellung seit 4 Monaten durchs Forum schippert, scheint auch kein nennenswerter fiktiver Betrag einzutreiben. Das ist jetzt nicht ironisch, im Gegenteile. Wenn man Ansprüche hat und der Schuldner auf Insolvenz zusteuert, so sollte man etwas unternehmen, wenn man das weiß. Mit RA. Wenn es der GV nicht schafft, bleiben einem sonst keine legalen Wege. Wenn man jemand das Handwerk legen will, kann auch der Weg an die Öffentlichkeit hilfreich sein. Aber auch das nicht ohne RA, die Gegenseite könnte sonst zurückschlagen.
__________________ Meine Beiträge sind laienjuristische und persönliche Meinung - kein juristischer Rat. |
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