Dies ist eine Diskussion zu Insolvenzverfahren nötig? innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Insolvenzverfahren nötig? Da Person A aber nur 400 monatlich verdient und keine sonstigen Einnahmen oder Wertsachen hat, kann diese die Summe nicht bezahlen. Einer Einigung von 500 hat Person B nicht angenommen. Nun hat sich bei Person A der Gerichtsvollzieher angemeldet. Was bleiben Person A für Möglichkeiten diese Sache zu klären? Wenn diese zur Zeit nicht bezahlen kann? Gibt es keine Möglichkeit in kleinen Raten zu bezahlen? Bleibt nur noch das Insolvenzverfahren? Wegen so einer eher "kleinen" Summe? Wenn ja, wird das Geld was Person A deren Anwalt schuldet mit darein geschoben? Wie läuft so ein Insolvenzverfahren ab? Was hat Person A zu beachten und zu befürchten? Welche Rechte hat man? Was passiert in den 6 bzw 7 Jahren in einem Insolvenzverfahren? |
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| AW: Insolvenzverfahren nötig? Wenn die Pfändung des GV fruchtlos verläuft, d.h. beim Schuldner ist nichts zu holen, kann es sein das der Gläubiger die Abgabe der EV ( eidesstattliche Versicherung / Vermögensverzeichnis) vom Schuldner fordert. Nach Abgabe EV ist der Schuldner amtsbekannt pfandlos und wird in das Schuldnerverzeichnis beim hiesigen Vollstreckungsgericht zunächst für die Dauer von 3 Jahren eingetragen. Danach würde - falls der Schulder weiterhin nicht zahlen kann - erneut eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden. Aus dem Schuldtitel des Gläubigers kann zunächst 30 Jahre lang vollstreckt werden. Der Schuldner kann mit dem GV über Ratenzahlung sprechen, wenn er glaubhaft machen kann, dass er die Gesamtschuld in 6 Monaten tilgen kann. Natürlich kann er auch mit dem Gläubiger Ratenzahlung vereinbaren - es ist relativ selten, dass sich Gläubiger (inbesondere nach der Vorliegen des Vermögensverzeichnisses des Schuldners) nicht auf Ratenzahlung einlassen, da sie schliesslich auch nur an ihr Geld wollen... |
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| AW: Insolvenzverfahren nötig? Person B lässt sich auf keine Ratenzahlung ein. Dies wurde schon probiert. Hat Person A nichts weiter zu befürchten als die eidesstattliche Versicherung zu unterzeichnen? Irgendwie muss das Geld ja an den Gläubiger gelangen, auch wenn Person A nicht bezahlen kann, oder? Person kann diese Summe auch nicht in 6 Monaten begleichen. Also wenn das alles wegfällt, welche Möglichkeit bleibt? |
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| AW: Insolvenzverfahren nötig? Person A hat nichts weiter zu "befürchten" , jedoch sollte er / sie im Auge behalten, dass die Forderung weiter "anschwillt" ( Vollstreckungskosten, lfd. Zinsen auf die Hauptforderung ) und aus dem Schuldtitel eben 30 Jahre lang vollstreckt werden kann. Auch kann die abgegebene EV auch negative Auswirkungen auf ggf. lfd. Kredite und Darlehen des Schuldners haben. Die Bonität ( z. B. Abschluss von Handyverträgen, etc.) ist damit dahin... Gegebenfalls hat A Bekannte oder Freunde, die kleine Ratenzahlungen akzeptieren und A das Geld leihen um Weiterungen des Gläubigers abzuwenden... |
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| AW: Insolvenzverfahren nötig? leider hat Person A niemanden der ihm das Geld leihen könnte. Person A möchte aber nicht 30 Jahre lang dieses Problem im Rücken haben, da auch wie schon gesagt die Kosten immer weiter steigen werden. Ist ein Insolvenzverfahren doch schlauer? |
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| AW: Insolvenzverfahren nötig? Da ich sonstige Verbindlichkeiten und die finanzielle Situation des Schuldners A nicht kenne, vermag ich dies nicht zu beurteilen, sorry... ![]() Was A definitiv angeraten wäre, ist ein Besuch bei einer Schuldnerberatung. Diese bietet oft gute Möglichkeiten - in Zusammenarbeit mit dem Schuldner - aus der misslichen Lage herauszukommen. Auch bei "schwierigen" Gläubigern. Der Schuldner A scheint ja zumindest zahlungswillig zu sein... |
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| AW: Insolvenzverfahren nötig? Diese Schuldnerberatung, wie teuer ist so etwas? Und danke Semmel für deine Hilfe |
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| AW: Insolvenzverfahren nötig? Eine Schuldnerberatung (u.a. Wohlfahrtsverbände bieten dies an) ist kostenlos... Gerne geschehen... |
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| AW: Insolvenzverfahren nötig? Wenn eine Schuldnerberatung etwas kostet, besteht oftmals die Gefahr, dass das Unternehmen nicht unbedingt Koscher ist. |
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