Dies ist eine Diskussion zu Insolvenzverfahren innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Insolvenzverfahren Kann A nun ein 2. mal die Insolvenz durchlaufen ? Wenn ja, wie muss A das machen. Es ist schließlich nicht so, dass A die Steuern verprasst hat, sondern das diese auf A übergegengen sind. Vielen Dank |
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| AW: Insolvenzverfahren Unbedarfter A hätte bei Kauf wissen müssen / sollen, dass bei Kauf einer Firma vorher eine eventuell vorhandene Steuerschuld übergeht. Das Finanzamt hätte Auskunft gegeben! Sofern im Kaufvertrag versichert wurde, dass die Firma keine Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt hätte, wäre dieses Betrug - Anzeige - Regress. In jedem Falle sollte der A ein sofortiges Gespräch mit dem Finanzamt führen und um Stundung, bzw. um eine einvernehmliche Lösung bitten! Sofort zum zuständigen Berufsverband, bzw. zur HK oder IHK - Rechtsstelle, um dort entsprechende Hilfestellung zu bekommen. Sein eigener und ehemaliger Insolvenzverwalter könnte hier eventuell hilfreich zur Seite stehen, sofern da ein gutes Verhältnis gegeben war. Andernfalls, sofort zum Amtsgericht und Insolvenz anmelden. Lg.
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Insolvenzverfahren Hallo, A hat schon gespräche mit dem Finanzamt geführt, ohne jeglichen Erfolg. Daher wird der Gang des Insolvenzverfahrens wohl nicht umgangen werden können. A war jedoch nicht bewußt, dass man ein 2 Insolvenzverfahren durchlaufen kann. Vielen Dank |
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| AW: Insolvenzverfahren A sollte trotzdem die Beratung der HK oder IHK (kostenlos) nutzen. Manchmal helfen auch Hilferufe an Wirtschaftsministerien, Mandatsträger der Politik, etc. Man sammle gute Gründe, weshalb es sich lohnt in A zu investieren!!!!! Lg.
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| AW: Insolvenzverfahren Mir ist nicht klar, wie man eine Firma kaufen kann, ohne die Bilanzen einzusehen. |
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| AW: Insolvenzverfahren Man muss sie nicht nur einsehen, sondern auch noch begreifen. Das Leben eines Selbständigen ist nicht immer finanziell besser, aber wesentlich gefärhlicher und mit Fallstricken gepflastert. Dem Schuldner würde ich in Hinsicht auf seine Fähigkeiten als Geschäftsmann raten, es endgültig sein zu lassen. Und eine weitere Insolvenz durchzuziehen. Hier müsste diesmal eine Firmeninsolvenz vorliegen, aber ich habe die Rechtsform der Firma noch nicht geschnallt, und auch nicht, ob die Haftung durchgreift.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Insolvenzverfahren GdR, wie ich vermute ? Quasi, Haftung bis zum letzten Handtuch. Meine Frage wäre eigentlich gewesen, wie man nach eigener Privatinsolvenz so startklar herauskommt, um eine Firma nebst Fuhrpark erwerben zu können? Andererseits, wer nicht wagt - der nicht gewinnt! Hier scheint es aber grundsätzlich an jeglicher Erfahrung, Ausbildung und vor allem an betriebswirtschaftlichen Wissen zu hapern. Vielleicht der Typ Handwerker, welcher lediglich daran scheitert und die juristischen Fallstricke und Unwägbarkeiten immer als Stolperstein wiederfinden wird.
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| AW: Insolvenzverfahren Zitat:
Eine GbR kann man auch nicht so einfach kaufen, weil das sind ja mindestens zwei Gesellschafter. Vielleicht Geschäftsanteile und dann einsteigen. Irgendwie meine ich, der obige Fall ist vielzu unklar, als dass man da was näheres sagen könnte. |
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