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Insolvenzrecht in Verbindung mit Arbeitsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Insolvenzrecht in Verbindung mit Arbeitsrecht innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 22.02.2011, 20:05
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Exclamation Insolvenzrecht in Verbindung mit Arbeitsrecht

Der A war bei B als Techniker beschäftigt. Dann wurde er gekündigt mit der Begründung, er wäre nun für das Unternehmen zu teuer.
Jedoch blieb ihm B die Auszahlung seines Resturlaubes und der Überstunden (zusammen etwa 2000 €) schuldig.
B bot am 7. Januar eine deutlich geringere Zahlung an, womit A freilich nicht einverstanden war. Die Widerspruchsfrist gegen die Güterverhandlung konnte von A nicht eingehalten werden da er wichtige Dokumente für den Fall nicht so leicht beschaffen konnte.

Dann plötzlich meldet B Firmeninsolvenz am 9. Februar an und A soll nun gar kein Geld mehr bekommen. Zu Recht?
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Alt 27.02.2011, 08:36
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AW: Insolvenzrecht in Verbindung mit Arbeitsrecht

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind alle Forderungen entstanden sogar bevor Antrag gestellt wurde. Daher sind es Tabellenforderungen gem. § 38 InsO. Und Daher sieht A womöglich, wenn er Glück hat 15% von seiner Forderung.
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