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insolvenz zu ende und dann fette rechnung vom gricht ?

Dies ist eine Diskussion zu insolvenz zu ende und dann fette rechnung vom gricht ? innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 21.01.2011, 12:38
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insolvenz zu ende und dann fette rechnung vom gricht ?

mal angenommen....wenn herr h hat seine insolvenz durch hat und seine jahre erfolgreich und schuldenfrei überstanden hat droht dann ein ein neuer rückschlag???

es gab ein beschulss ( anfang nov) restschuldbefreiungerteilt wurde. von der restschuldbefreiung ausgenommen sind die im § 302aufgefürten vorderungen.

so wenn nun herr h am 20.1. ein neuen brief bekommen würde wo steht bitte um kenntnissnahme und überweisung wird übersant.... punt 1-6 diverse auflistungen gebühr der verfahrens, durchführung., öffentlcihe bekanntmachung, rechtsanwälte, bekanntmachung WVP, rechtsanwälte .... alles zusammen 2,269 euro.

herr h ist ein kleiner arbeiter und er hat ca 770 euro netto zur verfügung ,
wi soll er das bezahlen es bleibt bei der summer nichts über.
herr h woht bei seinen eltern hat aber durch die 100 km endfernte arbeit auch fahrtkosten zu tragen wie könnte das laufen?

Geändert von las-vegas1979 (23.01.2011 um 15:37 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2011, 20:36
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AW: insolvenz zu ende und dann fette rechnung vom gricht ?

Falls eine Privatperson einen Insolvenzantrag stellt und sein Vermögen nicht ausreicht um die Verfahrenskosten (Gerichtskosten, Vergütung des Verwalters) zu decken, so kann die Privatperson einen Antrag auf STundung der Verfahrenskosten stellen. Falls dies unterlassen wird, oder aber der Stundunsantrag abgelehnt wird, so muss der Schuldner nach Verfahrenseinstellung für die Verfahrenskosten aufkommen. Kann er das nicht, so ist seine Restschuldbefreiung gefährdet.
Ich kenn mich bei so einem fortgeschrittenen Verfahren nicht aus, daher würde ich das Gericht anschreiben und um Stundung oder um eine RAtenzahlung der Verfahrenskosten bitten. Vielleicht bringt das ja was.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2011, 11:18
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AW: insolvenz zu ende und dann fette rechnung vom gricht ?

ja aber wenn herr h vor der insolvens noch weniger hatte wie jetzt wo er arbeitret und auch noch unterhaltsforderungerungen zu bedienen hat wovon soll er das machen.? von 770 euro abzüglich wohnkosten, essen und benzingeld bleibt nichts über er ist auf hilfe andere angewiesen um dies zu schaffen.
abgesehen davon ist der beschluss schon rechtskräftig das er von seiner resrtschuld befreit wurde nach § 300 inso.
es geht nun um die verfahrenskosten und anwaldskosten nach § 302 inso.
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  #4 (permalink)  
Alt 26.01.2011, 19:04
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AW: insolvenz zu ende und dann fette rechnung vom gricht ?

Ich habe ehrlich gesagt noch nie gehört, dass 302 die Verfahrenskosten einschließt. DAs geht auch nicht aus dem Gesetz hervor. Wenn Herrn H die Restschuldbefreiung erteilt wurde (und nicht nur in Aussicht gestellt wurde), dann kann das Gericht noch 2 Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung vom Schuldner den Ausgleich der Verfahrenskosten verlangen. Danach nicht mehr.
Falls das Verfahren wirklich schon aufgehoben ist, bleibe ich dabei, dass dem Gericht wenigstens eine Ratenzahlung angeboten werden sollte.
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