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Insolvenz: Masseunzulänglichkeit angezeigt

Dies ist eine Diskussion zu Insolvenz: Masseunzulänglichkeit angezeigt innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 11.08.2010, 22:13
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Insolvenz: Masseunzulänglichkeit angezeigt

Gläubiger hat Masseforderung (laufende Gewerbemiete) mit Hinweis auf Eingehungsbetrug angemeldet (Schuldner hatte sich mit gefälschter Mietschuldenfreiheitsbescheinigung eingemietet und 3 Monate die Gewerbemiete nicht gezahlt).

Der Insolvenzverwalter IV hat Masseunzulänglichkeit in diesem Regelinsolvenzverfahren angezeigt.

Was passiert nun mit den Forderungen gegen die Masse: sind die komplett verloren oder werden die zu Insolvenzforderungen ?

Sollte nächträglich eine unerwartete Teilforderung des Insolvenzschuldners zur Masse doch einbringbar sein (Prognose derzeit 1%) und die Masse sich wieder erhöhen: lebt dann das Insolvenzverfahren wieder auf und die Masseverbindlichkeiten werden vorrangig getilgt ?

Ist es in irgendeinem Fall denkbar, dass eine Insolvenzforderung dennoch vor einer Masseforderung bedient wird ?

Was passiert mit weiteren Mietforderungen der nächsten Monate: werden diese zu Neuschulden des Schuldners oder verfallen sie ?
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