Dies ist eine Diskussion zu Insolvenz: Masseunzulänglichkeit angezeigt innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Insolvenz: Masseunzulänglichkeit angezeigt Der Insolvenzverwalter IV hat Masseunzulänglichkeit in diesem Regelinsolvenzverfahren angezeigt. Was passiert nun mit den Forderungen gegen die Masse: sind die komplett verloren oder werden die zu Insolvenzforderungen ? Sollte nächträglich eine unerwartete Teilforderung des Insolvenzschuldners zur Masse doch einbringbar sein (Prognose derzeit 1%) und die Masse sich wieder erhöhen: lebt dann das Insolvenzverfahren wieder auf und die Masseverbindlichkeiten werden vorrangig getilgt ? Ist es in irgendeinem Fall denkbar, dass eine Insolvenzforderung dennoch vor einer Masseforderung bedient wird ? Was passiert mit weiteren Mietforderungen der nächsten Monate: werden diese zu Neuschulden des Schuldners oder verfallen sie ? |
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