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Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer

Dies ist eine Diskussion zu Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 10.01.2011, 12:55
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Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer

Hallo!

Mal angenommen,eine Firma xy besteht aus 3 Gesellschaftern,nennen wir sie mal A,B und C.

A mit 50 % Geschäftsanteile kauft das Material und stellt das Produkt her und verkauft es an B.
B mit 35 % Geschäftsanteile ist Geschäftsführer der Firma und kauft das Produkt von A und liefert es an die Kunden aus.
C mit 15 % Geschäftsanteile ist nur beratender Weise tätig und hält sich im Hintergrund.

So,nun folgernder Fall:

Die Einkaufspreise für das Produkt sind so teuer geworden,das B es nun an den Kunden viel teurer verkaufen muss als die Konkurenz.
Fazitie Kunden werden immer weniger,weil keiner mehr das Produkt kauft.Die Firma macht sehr hohen Verlust.
B hat nun dadurch 600.000 Euro Schulden bei A und kann den Betrag an A nun nicht mehr zurückzahlen,weil die Kunden ausbleiben.
Die 600.000 Euro setzen sich zusammen aus 500.000 Euro für das gekaufte Produkt und 100.000 Euro Darlehen für den Aufschwung der Firma vor einigen Jahren.
B hat von seinem Steuerberater heute erfahren,dass er Insolvenz anmelden muss,wenn er nicht binnen 3 Wochen eine Lösung findet.

Frage:
Welche Lösung kann gefunden werden?Die Marktlage wird sich zunehmens verschlechtern,d.h.die Preise für das Material werden sich weiter erhöhen.
Auf was muss der Geschäftsführer B achten,wenn er eine Insolvenz beantragt,was darf er auf keinen Fall mehr tun?Nicht das er sich aus Unwissenheit strafbar macht.
Da B sich vor einigen Monaten ein Haus gekauft hat,hat er nun Angst,dass er in Folge von Privatinsolvenz alles verliert.Kann das passieren?Welche Umstände führen dazu,dass er durch diesen Fall auch Privatinsolvenz anmelden muss?

Vielen Dank schon mal im Vorauss für eure Antworten.
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Alt 10.01.2011, 14:48
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AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer

Zitat:
Zitat von angel240875 Beitrag anzeigen
Mal angenommen,eine Firma xy besteht aus 3 Gesellschaftern,nennen wir sie mal A,B und C.
Die "Firma" ist der Name, unter dem der Kaufmann sein Handelsgeschäft (Unternehmen) betreibt. (§17 HGB) Insofern besteht sie aus Buchstaben und Zahlen, aber nicht aus Gesellschaftern.

In welcher Form wird das Unternehmen betieben? GmbH? AG? KG? OHG? eK? ...???

Zitat:
A mit 50 % Geschäftsanteile kauft das Material und stellt das Produkt her und verkauft es an B.
B mit 35 % Geschäftsanteile ist Geschäftsführer der Firma und kauft das Produkt von A und liefert es an die Kunden aus.
C mit 15 % Geschäftsanteile ist nur beratender Weise tätig und hält sich im Hintergrund.
???

Üblicherweise kaufen nicht die Gesellschafter eines Unternehmens für dieses Dinge ein, sondern das Unternehmen macht dies selbst.

Die Frage kann nicht ansatzweise sinnvoll beantwortet werden, ohne daß vorher geklärt ist, um welche Unternehmensform es sich handelt bzw. in welchen vertraglichen Beziehungen die "Gesellschafter" zueinander stehen.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 10.01.2011, 17:23
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AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer

GmbH soll es wohl sein;
steht in der Überschrift.

Die GmbH haftet mit ihrem Vermögen;
der Gesellschafter nur insoweit gegenüber der GmbH
falls er vertraglich vereinbarte Einlagen noch
nicht erbracht hat.

Der Gmbh Gesellschafter müßte demnach noch privat Schulden
haben, oder privat für Schulden der GmbH gebürgt haben,
oder ähnliches.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 20:55
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AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer

Das klingt nur danach, als hätte B ein Problem und nicht die GmbH. bitte ausformulieren!
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Alt 12.01.2011, 01:26
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AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Die GmbH haftet mit ihrem Vermögen;
der Gesellschafter nur insoweit gegenüber der GmbH
falls er vertraglich vereinbarte Einlagen noch
nicht erbracht hat.
Der GmbH-Gesellschafter haftet für Verbindlichkeiten der GmbH mit seinem Anteil am Stammkapital der GmbH. Das Stammkapital ist eine Forderung der Gesellschafter gegen die GmbH, und im Konkursfall wird diese Forderung hinfällig.

Ist das Stammkapital noch nicht voll eingezahlt worden (nur 50% müssen ja bei der Gründung eingezahlt werden), dann haftet jeder Gesellschafter für den vollen Restbetrag. Sind also mehrere Gesellschafter vorhanden, aber davon welche zahlungsunfähig, dann haften die übrigen Gesellschafter für deren noch nicht erbrachte Einlage mit.

Die GmbH selbst haftet mit ihrem ganzen Vermögen.

Die Geschäftsführer der GmbH haften mit ihrem Privatvermögen für Steuerschulden, wenn Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtszeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolge dessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werden. Die Haftung umfasst auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge.

Die Geschäftsführer sind außerdem verantwortlich dafür, daß ggf. rechtzeitig Konkursantrag gestellt wird und haften u.U. für Schäden aus der Verletzung dieser Pflicht.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.01.2011, 12:47
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AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer

Zitat:
Der GmbH-Gesellschafter haftet für Verbindlichkeiten der GmbH mit seinem Anteil am Stammkapital der GmbH. Das Stammkapital ist eine Forderung der Gesellschafter gegen die GmbH, und im Konkursfall wird diese Forderung hinfällig.
Ökonomisch bedeutet Haftung, inwieweit Gläubiger auf Vermögenswerte des Schuldners zurückgreifen können;
auch unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen.

Hat der Gesellschafter seine vertraglich vereinbarte
Einlage erbracht, haftet er nicht mehr.
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Alt 12.01.2011, 20:09
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AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Der GmbH-Gesellschafter haftet für Verbindlichkeiten der GmbH mit seinem Anteil am Stammkapital der GmbH. Das Stammkapital ist eine Forderung der Gesellschafter gegen die GmbH, und im Konkursfall wird diese Forderung hinfällig.
Dann steht aber der Inso-Verwalter auf der Matte und will den REst vom Gesellschafter. Der Gesellschafter muss also so oder so zahlen

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Ist das Stammkapital noch nicht voll eingezahlt worden (nur 50% müssen ja bei der Gründung eingezahlt werden), dann haftet jeder Gesellschafter für den vollen Restbetrag. Sind also mehrere Gesellschafter vorhanden, aber davon welche zahlungsunfähig, dann haften die übrigen Gesellschafter für deren noch nicht erbrachte Einlage mit.
Da muss ich widersprechen, meines Erachtens richtet sich die Höhe der Forderung gegen solvente Gesellschafter nach der Höhe ihrer Einlagen. Sie müssen dann nur einen Prozentsatz zahlen, aber ich bin kein Gesellschaftsrechtler, weiß daher nicht genau wie hoch die Quote ist.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Die GmbH selbst haftet mit ihrem ganzen Vermögen.

Die Geschäftsführer der GmbH haften mit ihrem Privatvermögen für Steuerschulden, wenn Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtszeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolge dessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werden. Die Haftung umfasst auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge.

Die Geschäftsführer sind außerdem verantwortlich dafür, daß ggf. rechtzeitig Konkursantrag gestellt wird und haften u.U. für Schäden aus der Verletzung dieser Pflicht.
Die Aufzählung ist aber nicht abschließend, so haften sie z.B. unter anderem auch für nicht abgeführte Sozialversicherungsabgaben.
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  #8 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 01:28
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AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer

Zitat:
Zitat von stauffi Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TomRohwer
Der GmbH-Gesellschafter haftet für Verbindlichkeiten der GmbH mit seinem Anteil am Stammkapital der GmbH. Das Stammkapital ist eine Forderung der Gesellschafter gegen die GmbH, und im Konkursfall wird diese Forderung hinfällig.
Dann steht aber der Inso-Verwalter auf der Matte und will den REst vom Gesellschafter. Der Gesellschafter muss also so oder so zahlen
Das ist nicht richtig. Wenn das Stammkapital der GmbH voll eingezahlt ist, haftet der Gesellschafter nicht für Verbindlichkeiten der GmbH, auch nicht im Konkursfall.

Zitat:
Zitat:
Zitat von TomRohwer
Ist das Stammkapital noch nicht voll eingezahlt worden (nur 50% müssen ja bei der Gründung eingezahlt werden), dann haftet jeder Gesellschafter für den vollen Restbetrag. Sind also mehrere Gesellschafter vorhanden, aber davon welche zahlungsunfähig, dann haften die übrigen Gesellschafter für deren noch nicht erbrachte Einlage mit.
Da muss ich widersprechen, meines Erachtens richtet sich die Höhe der Forderung gegen solvente Gesellschafter nach der Höhe ihrer Einlagen. Sie müssen dann nur einen Prozentsatz zahlen, aber ich bin kein Gesellschaftsrechtler, weiß daher nicht genau wie hoch die Quote ist.
100 Prozent. Für nicht eingezahltes Stammkapital haften die GmbH-Gesellschafter gesamtschuldnerisch.

Zitat:
Die Aufzählung ist aber nicht abschließend, so haften sie z.B. unter anderem auch für nicht abgeführte Sozialversicherungsabgaben.
BGH II ZR 61/03, "Keine Geschäftsführerhaftung für Sozialabgaben der GmbH"
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  #9 (permalink)  
Alt 13.01.2011, 01:30
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AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer

Zitat:
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Zitat:
Der GmbH-Gesellschafter haftet für Verbindlichkeiten der GmbH mit seinem Anteil am Stammkapital der GmbH. Das Stammkapital ist eine Forderung der Gesellschafter gegen die GmbH, und im Konkursfall wird diese Forderung hinfällig.
Ökonomisch bedeutet Haftung, inwieweit Gläubiger auf Vermögenswerte des Schuldners zurückgreifen können;
auch unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen.
Wir sprechen hier aber über juristische Haftung.

Zitat:
Hat der Gesellschafter seine vertraglich vereinbarte
Einlage erbracht, haftet er nicht mehr.
Hat der Gesellschafter seine im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Einlage erbracht, dann haftet er mit dieser - und mit sonst nichts.
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  #10 (permalink)  
Alt 15.01.2011, 17:11
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AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Das ist nicht richtig. Wenn das Stammkapital der GmbH voll eingezahlt ist, haftet der Gesellschafter nicht für Verbindlichkeiten der GmbH, auch nicht im Konkursfall.
Ich hatte das so gelesen, dass das Stammkapital nicht voll eingezahlt war.


Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
100 Prozent. Für nicht eingezahltes Stammkapital haften die GmbH-Gesellschafter gesamtschuldnerisch.
Ich schau nochmal nach.


Da hab ich mich wirklich geirrt...
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