Dies ist eine Diskussion zu Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer Mal angenommen,eine Firma xy besteht aus 3 Gesellschaftern,nennen wir sie mal A,B und C. A mit 50 % Geschäftsanteile kauft das Material und stellt das Produkt her und verkauft es an B. B mit 35 % Geschäftsanteile ist Geschäftsführer der Firma und kauft das Produkt von A und liefert es an die Kunden aus. C mit 15 % Geschäftsanteile ist nur beratender Weise tätig und hält sich im Hintergrund. So,nun folgernder Fall: Die Einkaufspreise für das Produkt sind so teuer geworden,das B es nun an den Kunden viel teurer verkaufen muss als die Konkurenz. Fazitie Kunden werden immer weniger,weil keiner mehr das Produkt kauft.Die Firma macht sehr hohen Verlust. B hat nun dadurch 600.000 Euro Schulden bei A und kann den Betrag an A nun nicht mehr zurückzahlen,weil die Kunden ausbleiben. Die 600.000 Euro setzen sich zusammen aus 500.000 Euro für das gekaufte Produkt und 100.000 Euro Darlehen für den Aufschwung der Firma vor einigen Jahren. B hat von seinem Steuerberater heute erfahren,dass er Insolvenz anmelden muss,wenn er nicht binnen 3 Wochen eine Lösung findet. Frage: Welche Lösung kann gefunden werden?Die Marktlage wird sich zunehmens verschlechtern,d.h.die Preise für das Material werden sich weiter erhöhen. Auf was muss der Geschäftsführer B achten,wenn er eine Insolvenz beantragt,was darf er auf keinen Fall mehr tun?Nicht das er sich aus Unwissenheit strafbar macht. Da B sich vor einigen Monaten ein Haus gekauft hat,hat er nun Angst,dass er in Folge von Privatinsolvenz alles verliert.Kann das passieren?Welche Umstände führen dazu,dass er durch diesen Fall auch Privatinsolvenz anmelden muss? Vielen Dank schon mal im Vorauss für eure Antworten. |
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| AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer Zitat:
In welcher Form wird das Unternehmen betieben? GmbH? AG? KG? OHG? eK? ...??? Zitat:
Üblicherweise kaufen nicht die Gesellschafter eines Unternehmens für dieses Dinge ein, sondern das Unternehmen macht dies selbst. Die Frage kann nicht ansatzweise sinnvoll beantwortet werden, ohne daß vorher geklärt ist, um welche Unternehmensform es sich handelt bzw. in welchen vertraglichen Beziehungen die "Gesellschafter" zueinander stehen.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer GmbH soll es wohl sein; steht in der Überschrift. Die GmbH haftet mit ihrem Vermögen; der Gesellschafter nur insoweit gegenüber der GmbH falls er vertraglich vereinbarte Einlagen noch nicht erbracht hat. Der Gmbh Gesellschafter müßte demnach noch privat Schulden haben, oder privat für Schulden der GmbH gebürgt haben, oder ähnliches. |
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| AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer Das klingt nur danach, als hätte B ein Problem und nicht die GmbH. bitte ausformulieren!
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| AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer Zitat:
Ist das Stammkapital noch nicht voll eingezahlt worden (nur 50% müssen ja bei der Gründung eingezahlt werden), dann haftet jeder Gesellschafter für den vollen Restbetrag. Sind also mehrere Gesellschafter vorhanden, aber davon welche zahlungsunfähig, dann haften die übrigen Gesellschafter für deren noch nicht erbrachte Einlage mit. Die GmbH selbst haftet mit ihrem ganzen Vermögen. Die Geschäftsführer der GmbH haften mit ihrem Privatvermögen für Steuerschulden, wenn Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtszeitig festgesetzt oder erfüllt oder soweit infolge dessen Steuervergütungen oder Steuererstattungen ohne rechtlichen Grund gezahlt werden. Die Haftung umfasst auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge. Die Geschäftsführer sind außerdem verantwortlich dafür, daß ggf. rechtzeitig Konkursantrag gestellt wird und haften u.U. für Schäden aus der Verletzung dieser Pflicht.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer Zitat:
auch unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen. Hat der Gesellschafter seine vertraglich vereinbarte Einlage erbracht, haftet er nicht mehr. |
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| AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer Zitat:
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| AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer Zitat:
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__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer Zitat:
Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Insolvenz GmbH Gesellschafter und Geschäftsführer Zitat:
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