Dies ist eine Diskussion zu InsO versus Vermieter innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| InsO versus Vermieter Sagen wir, ein Schuldner plant in die Verbraucherinsolvenz zu gehen. Einer der Gläubiger ist sein Vermieter. Der Schuldner hat insgesamt 1 Miete als Forderung offen und der Schuldner nimmt diese mit in die vorbereitende Insolvenz auf, um zu verhindern, das Ihm möglicherweise der Vorwurf einer der Bevorzugung des einen Gläubiger bzw. die Benachtiligung mehrerer Gläubiger gemacht werden kann. Nun meldet sich der Vermieter und droht mit dem Schuldner mit einer Kündigung bzw. spricht eine Kündigung aus bzw. leitet (zb. bei Widerspruch) eine Räumungsklage ein. Darf der Vermieter das? Was ist, wenn das Insolvenzverfahren vor Gericht schon eröffnet wurde -> darf der Vermieter das dann immernoch? Wie ist das, wenn der Schuldner in der Zeit seiner Insolvenz zb. in günstigereren Wohnraum umziehen möchte -> muss der Vermieter dem Schuldner eine Mietschuldenbefreiung ausstellen oder kann der Vermieter mit Hinweis auf das InsO-Verfahren darauf hinweisen, das der Schuldner keine Mietschuldenbefreiung erhält? Kann man dem Schuldner den Vorwurf der Bevorzugung eines Gläubiger und damit die Benachteiligung vieler Gläubiger machen, wenn er aus "Angst vor dem Verlust des Wohnraums" die Mietschulden neben des Insolvenzverfahrens trotzdem "freiwillig" zb. in Raten abzahlt? Grüsse Phoenics |
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| AW: InsO versus Vermieter Der Vermieter ist nicht verpflichtet irgendwas auszustellen, schon gar ncht etwas falsches. Mietschulden bestehen ja
__________________ Zitat:
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| AW: InsO versus Vermieter Hm. Stimmt. Denke ich auch. Also wird der fikitive Vermieter als Gläubiger dem fikitiven Schulnder keine Mietschuldenberfeiung ausstellen. Was aber ist mit der Kündigung und einer Räumungsklage aufgrund von Schulden die mit in die Insolvenz geflossen sind? Und kann dem Schuldner bei "freiwillig" (zb. in Raten) bezahlen, daraus wg. Bevorzugung/Benachteiligung Gläubiger ein Schuh draus werden? Grüße Phoenics |
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| AW: InsO versus Vermieter Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: InsO versus Vermieter Ach verdammt... Ok, gehen wir mal von 2 Montasmieten Rückstand aus. |
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| AW: InsO versus Vermieter Dann kann der V den Mieter fristlos kündigen. Die einzige Möglichkeit diese Kündigung auszuhebeln bestünde darin, dass der Mieter die Mietrückstände KOMPLETT bezahlt. Also als Einmalzahlung, Ratenzahlung wäre hier nicht möglich. Folglich dürfte das Mietverhältnis in diesem Fall der Vergangenheit angehören
__________________ Zitat:
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| AW: InsO versus Vermieter Hm. Ok. Wenn der Schuldner also Bedingt durch eine Kündigung oder Räumungsklage die Mieten begleicht, gefährdet das dann nicht schon am Anfang seine Insolvenz. Andere Gläubiger könnten doch Hingehen und darauf verweisen, das der Schuldner durch die Zahlung der 2 offenen Miete einen Gläubiger bevorzugt hat. Noch schlimmer, wenn die anderen Gläubiger, ca. 6 Jahre später und kurz vor Ende der Wohlverhaltensperiode bzw. kurz vor der Restschuldbefreiung kommen und diese Sache als Argument anführen. Ist die Insolvenz und die Restschuldbefreiung dadurch nicht schon im Vornerein zum scheitern verurteilt? Oder kann der Schuldner darauf verweisen, das ein akut drohender Wohnungsverlust vorlag und er in gewisserweise "gezwungen" war, die 2 Mieten zb. auf Raten zu bezahlen? |
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| AW: InsO versus Vermieter Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: InsO versus Vermieter Oh Angelito, ich möchte doch auf etwas anderes hinaus, lass doch mal "egal" sein, ob der Schuldner das auf einmal (direktes Abwenden einer Klage bzw. den Grund der Klage damit "erledigt" ist) oder mit sechs Zahlungen mit vereinbarten Raten (weil der Vermieter dann von einer Klage absieht) begleicht. Es geht doch um die Frage: Ob das ein Bevorzugen eines Gläubiger (egal ob mit "Einmalzahlung" oder "Ratenzahlung") oder Benachteiligung von Gläubigern wäre und die Insolvenz gefährden könnte? Beste Grüße Phoenics Geändert von Phoenics (23.11.2011 um 22:38 Uhr). |
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