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InsO versus Vermieter

Dies ist eine Diskussion zu InsO versus Vermieter innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 04:21
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InsO versus Vermieter

Hmmm... noch ein fiktiver Fall, der mir grade eingefallen ist:

Sagen wir, ein Schuldner plant in die Verbraucherinsolvenz zu gehen.

Einer der Gläubiger ist sein Vermieter.

Der Schuldner hat insgesamt 1 Miete als Forderung offen und der Schuldner nimmt diese mit in die vorbereitende Insolvenz auf, um zu verhindern, das Ihm möglicherweise der Vorwurf einer der Bevorzugung des einen Gläubiger bzw. die Benachtiligung mehrerer Gläubiger gemacht werden kann.

Nun meldet sich der Vermieter und droht mit dem Schuldner mit einer Kündigung bzw. spricht eine Kündigung aus bzw. leitet (zb. bei Widerspruch) eine Räumungsklage ein.

Darf der Vermieter das?

Was ist, wenn das Insolvenzverfahren vor Gericht schon eröffnet wurde -> darf der Vermieter das dann immernoch?

Wie ist das, wenn der Schuldner in der Zeit seiner Insolvenz zb. in günstigereren Wohnraum umziehen möchte -> muss der Vermieter dem Schuldner eine Mietschuldenbefreiung ausstellen oder kann der Vermieter mit Hinweis auf das InsO-Verfahren darauf hinweisen, das der Schuldner keine Mietschuldenbefreiung erhält?

Kann man dem Schuldner den Vorwurf der Bevorzugung eines Gläubiger und damit die Benachteiligung vieler Gläubiger machen, wenn er aus "Angst vor dem Verlust des Wohnraums" die Mietschulden neben des Insolvenzverfahrens trotzdem "freiwillig" zb. in Raten abzahlt?

Grüsse

Phoenics
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  #2 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 07:49
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AW: InsO versus Vermieter

Der Vermieter ist nicht verpflichtet irgendwas auszustellen, schon gar ncht etwas falsches. Mietschulden bestehen ja
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 14:43
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AW: InsO versus Vermieter

Hm. Stimmt. Denke ich auch. Also wird der fikitive Vermieter als Gläubiger dem fikitiven Schulnder keine Mietschuldenberfeiung ausstellen.

Was aber ist mit der Kündigung und einer Räumungsklage aufgrund von Schulden die mit in die Insolvenz geflossen sind?

Und kann dem Schuldner bei "freiwillig" (zb. in Raten) bezahlen, daraus wg. Bevorzugung/Benachteiligung Gläubiger ein Schuh draus werden?

Grüße

Phoenics
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  #4 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 15:00
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AW: InsO versus Vermieter

Zitat:
Zitat von Phoenics Beitrag anzeigen
Hm. Stimmt. Denke ich auch. Also wird der fikitive Vermieter als Gläubiger dem fikitiven Schulnder keine Mietschuldenberfeiung ausstellen.

Was aber ist mit der Kündigung und einer Räumungsklage aufgrund von Schulden die mit in die Insolvenz geflossen sind?

Und kann dem Schuldner bei "freiwillig" (zb. in Raten) bezahlen, daraus wg. Bevorzugung/Benachteiligung Gläubiger ein Schuh draus werden?

Grüße

Phoenics
Zunächst mal: wenn der M mit einer Miete im Rückstand ist, berechtigt dies den V nicht zu einer fristlosen Kündigung mit anschließender Räumungsklage. Hierzu ist ein Zahlungsrückstand von mindestens zwei Monatsmieten erforderlich § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
__________________
Gruß

Klaus
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Alt 21.11.2011, 15:17
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AW: InsO versus Vermieter

Ach verdammt... Ok, gehen wir mal von 2 Montasmieten Rückstand aus.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 18:46
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AW: InsO versus Vermieter

Zitat:
Zitat von Phoenics Beitrag anzeigen
Ach verdammt... Ok, gehen wir mal von 2 Montasmieten Rückstand aus.
Dann kann der V den Mieter fristlos kündigen. Die einzige Möglichkeit diese Kündigung auszuhebeln bestünde darin, dass der Mieter die Mietrückstände KOMPLETT bezahlt. Also als Einmalzahlung, Ratenzahlung wäre hier nicht möglich. Folglich dürfte das Mietverhältnis in diesem Fall der Vergangenheit angehören
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  #7 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 22:42
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AW: InsO versus Vermieter

Hm. Ok.

Wenn der Schuldner also Bedingt durch eine Kündigung oder Räumungsklage die Mieten begleicht, gefährdet das dann nicht schon am Anfang seine Insolvenz.

Andere Gläubiger könnten doch Hingehen und darauf verweisen, das der Schuldner durch die Zahlung der 2 offenen Miete einen Gläubiger bevorzugt hat. Noch schlimmer, wenn die anderen Gläubiger, ca. 6 Jahre später und kurz vor Ende der Wohlverhaltensperiode bzw. kurz vor der Restschuldbefreiung kommen und diese Sache als Argument anführen.

Ist die Insolvenz und die Restschuldbefreiung dadurch nicht schon im Vornerein zum scheitern verurteilt?

Oder kann der Schuldner darauf verweisen, das ein akut drohender Wohnungsverlust vorlag und er in gewisserweise "gezwungen" war, die 2 Mieten zb. auf Raten zu bezahlen?
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  #8 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 01:27
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AW: InsO versus Vermieter

Zitat:
Zitat von Phoenics Beitrag anzeigen
Oder kann der Schuldner darauf verweisen, das ein akut drohender Wohnungsverlust vorlag und er in gewisserweise "gezwungen" war, die 2 Mieten zb. auf Raten zu bezahlen?
Wie gesagt, eine Ratenzahlung würde an der Kündigung nichts ändern. Die Kündigung kann ausschließlich durch eine Einmalzahlung der kompletten ausstehenden Mieten abgewendet werden
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Alt 22.11.2011, 04:47
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AW: InsO versus Vermieter

Oh Angelito, ich möchte doch auf etwas anderes hinaus, lass doch mal "egal" sein, ob der Schuldner das auf einmal (direktes Abwenden einer Klage bzw. den Grund der Klage damit "erledigt" ist) oder mit sechs Zahlungen mit vereinbarten Raten (weil der Vermieter dann von einer Klage absieht) begleicht.

Es geht doch um die Frage: Ob das ein Bevorzugen eines Gläubiger (egal ob mit "Einmalzahlung" oder "Ratenzahlung") oder Benachteiligung von Gläubigern wäre und die Insolvenz gefährden könnte?

Beste Grüße

Phoenics

Geändert von Phoenics (23.11.2011 um 22:38 Uhr).
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Alt 24.11.2011, 22:59
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AW: InsO versus Vermieter

Ein dickes Danke!

Grüße

Phoenics
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