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Inkassogebühren

Dies ist eine Diskussion zu Inkassogebühren innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.04.2010, 22:45
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Inkassogebühren

Was sicher viele Menschen in der heutigen Zeit interessieren wird.
Gehen wir mal davon aus eine Person erkrankt , sie körperlich und auch geistig nicht mehr ganz auf der Höhe. Kann auf Grund dessen nicht mehr die persönlichen Angelegenheiten regeln. Sie wird nach geraumer Zeit von einer Person unterstützt die z.B. die finanziellen Dinge regelt.
Es haben sich Rechnungen angesammelt, die bezahlt werden müssen. Und in einem Fall wird nun durch spätes Eingreifen die Zahlungsfrist nach der 2.Mahnung um 3 Tage überschritten. 5Tage später erhebt eine Inkassofirma die Hauptforderung plus Inkassogebühren, mit Datum 1Tag nach Überweisung
Jetzt die Frage.
1. Müssen die Inkassogebühren grundsätzlich bezahlt werden
in solch einem Fall
2. Wie ist es wenn der Schuldner aus gesundheitlichen Gründen nicht in
der Lage war sich darum zu kümmern,
und sich langfristig in einer geschlossen Fachklinik während
dieser Zeit befand

Soll man einfach bezahlen oder den Mahnbescheid abwarten und Widerspruch einlegen.
Es wird viel darüber gerätselt, und die Meinungen gehen auseinander, aber keiner weiß konkret Bescheid.

LG pirelli
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  #2 (permalink)  
Alt 07.04.2010, 21:28
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AW: Inkassogebühren

Zitat:
1. Müssen die Inkassogebühren grundsätzlich bezahlt werden
in solch einem Fall
Unabhängig zu den anderen Fragen :
Ich habe noch nie die Inkassogebühren eines extern beauftragten Inkassobüros beglichen und bin damit immer gut gefahren.
Die Hauptforderungen habe ich bisher - falls unstrittig - zusammen mit den Mahngebühren direkt auf das Konto des Gläubigers überwiesen und die Sache nach den obligatorischen 2 oder 3 Inkassobriefen einschlafen lassen.
Ich habe selbst 2 Jahre in einem IB gearbeitet

lg
__________________
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