Dies ist eine Diskussion zu Inkassogebühren innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Inkassogebühren Gehen wir mal davon aus eine Person erkrankt , sie körperlich und auch geistig nicht mehr ganz auf der Höhe. Kann auf Grund dessen nicht mehr die persönlichen Angelegenheiten regeln. Sie wird nach geraumer Zeit von einer Person unterstützt die z.B. die finanziellen Dinge regelt. Es haben sich Rechnungen angesammelt, die bezahlt werden müssen. Und in einem Fall wird nun durch spätes Eingreifen die Zahlungsfrist nach der 2.Mahnung um 3 Tage überschritten. 5Tage später erhebt eine Inkassofirma die Hauptforderung plus Inkassogebühren, mit Datum 1Tag nach Überweisung Jetzt die Frage. 1. Müssen die Inkassogebühren grundsätzlich bezahlt werden in solch einem Fall 2. Wie ist es wenn der Schuldner aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage war sich darum zu kümmern, und sich langfristig in einer geschlossen Fachklinik während dieser Zeit befand Soll man einfach bezahlen oder den Mahnbescheid abwarten und Widerspruch einlegen. Es wird viel darüber gerätselt, und die Meinungen gehen auseinander, aber keiner weiß konkret Bescheid. LG pirelli |
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| AW: Inkassogebühren Zitat:
Ich habe noch nie die Inkassogebühren eines extern beauftragten Inkassobüros beglichen und bin damit immer gut gefahren. Die Hauptforderungen habe ich bisher - falls unstrittig - zusammen mit den Mahngebühren direkt auf das Konto des Gläubigers überwiesen und die Sache nach den obligatorischen 2 oder 3 Inkassobriefen einschlafen lassen. Ich habe selbst 2 Jahre in einem IB gearbeitet lg
__________________ Bin klein und gemein |
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