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Immerwieder -Kfz -Problem

Dies ist eine Diskussion zu Immerwieder -Kfz -Problem innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2011, 17:30
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Immerwieder -Kfz -Problem

Guten Tag zusammen!!
Mal angenommen, Vo.geht dem nächst in die Inso,Papiere sind auf dem Weg zum Inso.Gericht.
Ut.kauft in dieser Zeit ein Wohnmobil und stellt es Vo. zur UNENTGELDLICHEN Nutzung und Verfügung vor die Tür.
Kann und darf Vo. das Fahrzeug auf seinen Namen anmelden ,die Steuern abbuchen lassen und auf seinen Namen versichern???? Oder könnte der GV. oder der dann bestellte Inso-Verwalter Probleme machen,der Art -das Fahrzeug wegnehmen,verwerten oder WAS machen ??
Und Nochwas :
ZUR NUTZUNG DES FAHRZEUGS:
Kann und DÜRFTE Vo. mit dem Fahrzeug von Anfang an der sechsjährigen Inso-Zeit in der "Weltgeschichte" herumfahren ODER MUSS ER SICH von Zeit zu Zeit irgendwo melden ?ß


Danke,für Eurer Antworten !!
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  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 20:45
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AW: Immerwieder -Kfz -Problem

Für die Antwort: Schuldner = A; Fahrzeugeigentümer = B, Insoverwalter = C;
Klar kann A das Fahrzeug auf seinen Namen versichern und auch anmelden. Wenn er die Gebühren und Steuern von seinem pfändungsfreien Vermögen bezahlt. Er kann mit seinen pfändungsfreien Teilen machen was er will. Er sollte mit der Anmeldung nur warten, bis das Verfahren eröffnet wird, da sonst das FA den C anschreibt, weil es dann noch die alte Steuernummer ist und das FA will dann von ihm das Geld und man sollte sich schon mit seinem Verwalter gut stellen.
Der C darf das Fahrzeug auch nicht pfänden oder verkaufen, da das Fahrzeug nicht im Eigentum des A steht. B könnte dann Herausgabe von C verlangen.
A darf aber nicht machen was er will. Er ist nach (glaube ich 295 Inso) dazu verpflichtet, alles in seiner Macht stehende zu tun, damit seine Gläubiger gut gestellt werden. Das heißt, er muss sich einen Job suchen. Wenn er dieser Pflicht nicht nachkommt, so kann ein Gläubiger einen Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung stellen und dann steht A mit genauso vielen Schulden wie am Anfang da.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2011, 23:53
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AW: Immerwieder -Kfz -Problem

Guten Tag ,stauffi !!
Danke für die gut brauchbare Antwort !!
Angenommen A = Schuldner ist Rentner ,70 J. Er nutzt das Fahrzeug nur so !!Muss ER auch jetzt noch Arbeit aufnehmen ?? Oder wird die Befreiung OHNE Arbeit gefährdet ??
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Alt 15.01.2011, 16:48
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AW: Immerwieder -Kfz -Problem

Also was handfestes habe ich nicht gefunden, aber ich kann mir nicht vorstellen, das ein Verwalter den A wirklich zwingen könnte, sich zu bewerben.
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