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Heirat trotz laufender Insolvenz?

Dies ist eine Diskussion zu Heirat trotz laufender Insolvenz? innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 21.02.2006, 08:25
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Heirat trotz laufender Insolvenz?

A und B wollen heiraten. A hat Privatinsolvenz und befindet sich jetzt in der Wohlverhaltensphase. Es bleiben etwas mehr als 900Euro zum selbstbehalt. B arbeitet auf 400 Euro Basis und hat ein Kind.
Wenn beide heiraten, bleibt dann der selbsbehalt gleich oder erhöht sich dieser dann? Ist dann bei der Heirat eine Gütertrennung sinnvoll?

Mfg,
duetatza
__________________
Auge um Auge , Zahn um Zahn - Du sollst Gleiches nicht mit Gleichem vergelten
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Alt 23.02.2006, 12:36
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Gütertrennung prinzipiell empfehlenswert

Eine Gütertrennung ist aus meiner Sicht prinzipiell empfehlenswert als Absicherung vor möglichen Insolvenzforderungen. Später kann man immer noch im gegenseitigem Einvernehmen Änderungen treffen.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.07.2006, 20:04
Junior Mitglied
 
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AW: Heirat trotz laufender Insolvenz?

Wenn A sich in der Wohlverhaltensphase befindet ändert sich nichts. B hat mit den Schulden von A nichts zu tun, kann also nicht herangezogen werden. A muß aber diese Veränderung der Umstände- sprich Hochzeit- beim IV melden (sofern IV vorhanden).
Ob Gütertrennung oder nicht ist eine freiwillige Entscheidung.
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  #4 (permalink)  
Alt 20.07.2006, 09:28
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AW: Heirat trotz laufender Insolvenz?

Wenn B kein eigenes Einkommen hat, erhoeht sich dennoch der Pfaendungsfreibetrag von A, weil B dann eine zusaetzliche unterhaltsberechtigte Person wird.
__________________
Ich wollte an die Wolga kommen, an einer ganz bestimmten Stelle, einer ganz bestimmten Stadt....
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