Dies ist eine Diskussion zu Handelt hier der Insolvenzverwalter richtig? innerhalb des Forums Insolvenzrecht
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| Handelt hier der Insolvenzverwalter richtig? mal angenommen, man ist seit 11/10 bin in Insolvenz. Durch eine frühere Selbständigkeit ist man privat krankenversichert. Früher lag eine jährliche PKV- Selbstbeteiligung von 2000€ im Jahr. Zu Beginn 2011 bemerkt man jedoch, dass man über die 2000€ nicht mehr verfügt. Daraufhin wird der IV konsultiert und um eine Zustimmung zur Abänderung des Tarifes gebeten. Dies geschieht dann auch. Der neue Tarif wird sein: 547€ monatlich bei 310€ SB im Jahr. Nun das Problem: Man nimmt weiterhin ärztliche Leistungen in Anspruch. Diese werden von der PKV auch erstattet und an die Ärzte weitergeleitet. Plötzlich erhält man von der PKV ein Schreiben, in dem man aufgefordert wird, gezahlte Leistungen, nach der Tarifumstellung, in Höhe von 1154€ zurück zu erstatten, da diese aufgrund einer vergessenen Wartezeit von 3 Monaten fälschlich ausgezahlt wurden. Der „Insolaner“ hat aber nicht das Geld, er befindet sich ja in Insolvenz. Daher kontaktiert er seinen IV und bittet, diese 1154€ als pfändungsfreien Betrag anzuerkennen. D.h.: jährliche Kosten für PKV+ die 1154€ im Jahr. Der IV stellt sich aber stur, will nichts davon wissen. Woher soll der „Insolaner“ diesen Betrag jedoch her nehmen? Handelt der IV richtig? Vielen Dank |
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| AW: Handelt hier der Insolvenzverwalter richtig? Hi, ich glaube der Insolvenzschuldner kann bei dem Insolvenzgericht beantragen, dass er mehr GEld von seinem Gehalt einbehalten kann und nicht den ganzen pfändnbaren Betrag an den Verwalter abführen muss. Das wäre dann ein Antrag aufgrund eines Härtefalls. einfach mal den REchtspfleger anrufen, ihn informieren und fragen wie so ein Antrag aussehen soll.
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| AW: Handelt hier der Insolvenzverwalter richtig? Danke für die Antwort. Diesen Rechtspfleger gibt es also auf dem Gericht? Der Insolvenzschuldner soll einfach da mal vorsprechen? |
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| AW: Handelt hier der Insolvenzverwalter richtig? Zitat:
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