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grobe Fahrlässigkeit

Dies ist eine Diskussion zu grobe Fahrlässigkeit innerhalb des Forums Insolvenzrecht

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Alt 07.07.2010, 12:27
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grobe Fahrlässigkeit

A. führt derzeit seine Insolvenz durch. Man wirft A. in einem Fall vor, A habe grob fahrlässig gehandelt. Nun droht A. die Versagung der Restschuldbefreiung. Der Begriff grob fahrlässig ist gleichzusetzten mit BETRUG?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.07.2010, 12:22
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AW: grobe Fahrlässigkeit

Inwiefern eine vorgeworfene "grobe Fahrlässigkeit" zur Versagung der RSB führen kann, hängt von verschiedenen Umständen ab, u. a. -Stand des Verfahrens,
- "Art" und Grundlage des Antrags,
- "echter" Versagungsantrag (die kompletten RSB) oder wird lediglich eine Forderung aus vbuH angemeldet, die dann der RSB nicht unterliegt?

Grundsätzlich kann auch eine grobe Fahrlässigkeit zur Versagung der RSB führen, auch wenn kein Betrug (egal ob zivil- oder strafrechtlich) vorliegt.
__________________
Alles nur eigene Meinung und (leidliche) Erfahrungen eines Laien - keine Rechtsberatung!
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